Allgemeine Voraussetzungen
Antragstellende müssen in der Regel über die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen und hervorragende Studienleistungen sowie eine kurze Studiendauer nachweisen können. Ausgezahlt werden die Stipendien in monatlichen Raten. Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Renten- oder Krankenversicherung sind nicht enthalten. Mit bestimmten Stipendien kann man ins Ausland gehen und erhält dann einen Auslandszuschlag.
Stipendienanträge und -vergabe
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Wissenschaftliche Beirat der Stiftung. Jeder Antrag wird von drei Personen fachlich unabhängig voneinander bewertet. Die Bearbeitungszeit beträgt circa zehn bis zwölf Wochen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann kein Einspruch eingelegt werden.
In 2023 wurden nachfolgende Stipendien vergeben
- Kekulé-Stipendien für Doktoranden und Doktorandinnen: 46
- Liebig-Stipendien für Hochschullehrkräftenachwuchs: 8
Ihr Team der Hochschulförderung
Für Fragen zu Stipendien, Hochschulförderung und Events des FCI wenden Sie sich an:
- E-Mail: forschung-fonds@vci.de