VdL-Bezirksgruppe NRW

Beschränkung von Diisocyanate: Gut vorbereitet?

06. Dezember 2021 | Bericht

Langfassung zu diesem Dokument

Veranstaltung der VdL-Bezirksgruppe NRW richtet den Fokus auf die neuen Anforderungen für Lack- und Farbenhersteller.

Was verbindet die EU-Verordnung 2020/1149 mit Schokolade und Zitronenplätzchentee? Alle drei standen im Fokus der Online-PraxisWerkstatt der VdL-Bezirksgruppe Nordrhein-Westfalen am Nikolaustag. Den über 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war passend zur Jahreszeit eine kleine Aufmerksamkeit zugegangen, sodass ein adventlicher Rahmen für das Schwerpunktthema der jüngsten PraxisWerkstatt gesetzt werden konnte. Aus der EU-Verordnung entstammt die Aufnahme von Diisocyanaten in die Beschränkungsliste nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH. Diisocyanate stehen im Verdacht, Asthma und Dermatitis auszulösen. In der Lack- und Farbenindustrie kommen sie meist als Monomere in Polyurethan-Zubereitungen für Dichtungen, Klebstoffe und Beschichtungen zur Anwendung.

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 Jan-Peter Hinterlang

Jan-Peter Hinterlang