25. September 2023 | Pressemitteilung
Ab 01.10.2023 gelten EU-weit Grenzausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz (CBAM).
Da die EU-Kommission die Verordnung zur Umsetzung erst am 17.08.2023 veröffentlicht hat, sind noch viele Fragen offen. Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), kommentiert:
„Sechs Wochen für eine rechtskonforme Umsetzung sind – höflich ausgedrückt – sehr sportlich. Zumal wichtige Strukturen zur CBAM-Einführung noch immer fehlen, gerade auch in Deutschland.“ Importeure und Verwender von Importprodukten müssten sich aktuell durch hunderte Seiten Gesetzestext und Leitlinien kämpfen, ihre Betroffenheit eruieren und gegebenenfalls Geschäftspartnern die neuen Regeln erklären – mit entsprechenden Folgen für Verträge und Lieferbeziehungen.
„Die Unternehmen kommen sich vor wie Schüler, die ihren neuen ausländischen Mitschülern in wenigen Wochen Latein beibringen müssen – obwohl sie selbst gerade erst mit dem Lernen begonnen haben“, erläutert der VCI-Hauptgeschäftsführer. Immerhin: Die Kommission gebe sich Mühe, die Umsetzbarkeit zu verbessern.
Zusatzbelastung in ohnehin schwierigen Zeiten
Die deutsche Chemie stehe damit in ohnehin schwierigen Zeiten vor zusätzlichen Herausforderungen. Denn viele Unternehmen der Branche importieren Vorprodukte zur Weiterverarbeitung in Deutschland.
Große Entrup appelliert an EU-Kommission und Bundesregierung: „In der deutschen Chemie bestehen große Zweifel bezüglich CBAM. Bevor das Instrument voll greift, müssen die Umsetzbarkeit, die damit verbundenen Lasten, die Wirkung auf Wertschöpfungsketten im In- und Ausland und die WTO-Konformität sorgfältigst beobachtet werden. Und ich wünsche mir den Mut, dass bei negativen Befunden eine neue Regulierung nicht nur angepasst, sondern - wenn nötig - auch einmal wieder einkassiert wird.“
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