EU-Kommunalabwasserrichtlinie

Eine völlig verfehlte Politik

05. November 2024 | Pressemitteilung

Der Rat der Europäischen Union hat heute die Kommunalabwasserrichtlinie – auch mit der Stimme Deutschlands – angenommen.

Mit der EU-Kommunalabwasserrichtlinie wird die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung in das EU-Wasserrecht eingeführt. © VGF/stock.adobe.com
Mit der EU-Kommunalabwasserrichtlinie wird die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung in das EU-Wasserrecht eingeführt. © VGF/stock.adobe.com

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) sieht in der Zustimmung der Bundesregierung zu dieser Richtlinie ein krasses Missverhältnis zu Bekundungen der Ampelkoalition, die Standortbedingungen für die heimische Industrie zu verbessern. Ulrike Zimmer, VCI-Bereichsleiterin Technik und Umwelt, kritisiert: „Die Bundesregierung will die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken und den Bürokratiedschungel lichten. Stattdessen wird sie mit ihrem Votum das Gegenteil erreichen. Die Kommunalabwasserrichtlinie ist ein klassisches Beispiel für eine völlig verfehlte EU-Gesetzgebung.“

Zimmer befürchtet, dass einzelne Produkte teurer werden oder einige systemrelevante Arzneimittel völlig vom Markt verschwinden könnten. Der VCI rechnet damit, dass die geplante Industrieabgabe zur Finanzierung der 4. Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen die davon betroffene deutsche Pharma- und Kosmetikindustrie etwa 2 bis 3 Milliarden Euro jährlich kosten werde. Hinzu kämen noch die Bürokratiekosten für das Erheben der Abgabe. „Die von der EU-Kommission prognostizierten Kosten für Deutschland in Höhe von 238 Millionen Euro jährlich bis zum Jahr 2040 sind realitätsfern“, sagt Zimmer. Sie seien viel zu niedrig angesetzt. Dazu kommt, dass völlig ungeklärt bleibe, wie die Umgestaltung der kommunalen Kläranlagen planerisch und baulich in den vorgeschlagenen Fristen umgesetzt werden kann. Zimmer verweist auf die pragmatische Lösung in der Schweiz: Dort werde die 4. Reinigungsstufe über eine Konsumentenabgabe finanziert, die wesentlich geringere Kosten für Bürger und Industrie verursacht.

Die chemisch-pharmazeutische Industrie stehe zu ihrer Verantwortung und begrüßt Maßnahmen zur Reduktion schädlicher Mikroverunreinigungen, macht der VCI deutlich. Und dort, wo regionale Probleme bestünden, könne eine 4. Reinigungsstufe ein richtiger Lösungsansatz sein. Daher appelliert der Verband an die Bundesregierung, die nationale Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie möglichst schlank und bürokratiearm zu gestalten.

Hintergrund

Mit der EU-Kommunalabwasserrichtlinie wird die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung in das EU-Wasserrecht eingeführt. Sie sieht eine Herstellerabgabe (EPR) auf die Produkte aus den Bereichen Pharma und Kosmetik vor: Die Pharma- und Kosmetikindustrie soll mindestens 80 Prozent der Kosten für die Finanzierung der 4. Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen übernehmen. Große Kläranlagen müssen flächendeckend, kleinere Anlagen nach einer Risikoabschätzung umgerüstet werden.

Der VCI und seine Fachverbände vertreten die Interessen von rund 2.300 Unternehmen aus der chemisch-pharmazeutischen Industrie und chemienaher Wirtschaftszweige gegenüber Politik, Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien. 2023 setzten die Mitgliedsunternehmen des VCI rund 245 Milliarden Euro um und beschäftigten über 560.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kontakt: VCI-Pressestelle, Telefon: 069 2556-1496, E-Mail: presse@vci.de
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 Monika von Zedlitz

Monika von Zedlitz

Pressesprecherin Bildungs-/Forschungspolitik, Verkehrsinfrastruktur/Logistik/TUIS, Genehmigungsverfahren/Anlagensicherheit/Chemieparks, Recht/Steuern, Responsible Care, Expertenticker Umwelt & Sicherheit