Ausweitung des bestehenden Kreditlimits.
In wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist es teilweise schwierig, Lieferantenkredite in gewünschter Höhe abzusichern. Zunehmende Zahlungsausfälle führen dazu, dass Versicherer ihre Kreditprüfung anpassen und Limite reduzieren. Kreditlinien werden häufig nur teilweise gewährt. Besonders dann, wenn Abnehmer keine ausreichende Bonität vorweisen oder die Zeichnungskapazität des Kreditversicherers ausgeschöpft ist.
Die Zurich Gruppe Deutschland bietet Mitgliedsunternehmen des VCI oder eines VCI-Fachverbandes unterschiedliche Möglichkeiten, die Deckungslücke zu schließen und das bestehende Kreditlimit eines anderen Versicherers auszuweiten.
1. Zurich Additional Credit Contract (ZACC)
Kommt es bei Ihrem bestehenden Warenkreditversicherungsvertrag zu einer Teilzeichnung, gewährt Zurich nach eigener Bonitätsprüfung ein zusätzliches, ergänzendes Kreditlimit, um die Deckungslücke zu schließen und den bestehenden Versicherungsschutz auszuweiten.
>> Besonderheiten im Überblick
- Grundsätzlich vollständige Anwendbarkeit der vertraglichen Regelungen des bestehenden (Primär-)Kreditversicherungsvertrages
- Teilgezeichnete Kreditlimite können individuell aufgestockt werden - ohne pauschale Begrenzung und bis zur Antragshöhe
- Anbietungswahlrecht: Sie entscheiden, bei welchem Ihrer versicherten Kunden Sie die bestehende Deckungslücke reduzieren oder schließen wollen
- Limitprämiensatz: Sie bezahlen nur für den gezeichneten Versicherungsschutz
- Sie profitieren vom Bonussystem (z. B. Schadenfreiheitsrabatt)
- Einfaches Handling in der Schadenabwicklung
2. Zurich Additional Credit Contract PLUS (ZACC PLUS)
Kommt es bei Ihrem bestehenden Warenkreditversicherungsvertrag zu einer Teilzeichnung von mind. 50.000 Euro, gibt Zurich eine pauschale Kreditlimitzusage bis zur ursprünglichen Antragssumme, begrenzt auf max. 200.000 Euro. Für darüber hinausgehende Limitwünsche können Sie „benannte“ Limitanträge stellen (Anbietungsrecht).
>> Besonderheiten im Überblick
- Grundsätzlich vollständige Anwendbarkeit der vertraglichen Regelungen des bestehenden Kreditversicherungsvertrages (Primärversicherungsvertrag)
- Pauschale Kreditlimitzusage in Höhe von max. 200.000 Euro bis zur ursprünglichen Antragssumme, sofern eine Teilzeichnung in Höhe von mind. 50.000 Euro vorliegt
- Festprämie für pauschale Kreditlimitzusagen
- Anbietungswahlrecht: Sie entscheiden, bei welchen Ihrer versicherten Kunden Sie einen benannten Limitantrag stellen, um die bestehende Deckungslücke zu reduzieren oder zu schließen
- Limitprämie für benannte Zurich Kreditlimite: Sie bezahlen nur für den gezeichneten Versicherungsschutz
- Einfaches Handling in der Schadenabwicklung
>> Unser Partner
Sie erreichen Ihren direkten Ansprechpartner bei Zurich, Herrn Florian Breunig unter: +49 (69) 7115-2835 oder per E-Mail unter florian.breunig@zurich.com