Cybersicherheit und NIS-2

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie nimmt eine Vielzahl von Unternehmen der Chemie-Branche in die Pflicht zur planvollen Umsetzung von Cybersicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen. Die bis Oktober 2024 von den Mitgliedsstaaten umzusetzende "Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Union" ("NIS-2") erfasst Unternehmen der Branche, die

  • chemische Stoffe/Gemische herstellen, produzieren oder mit chemischen Stoffen/Gemischen handeln,
  • mindstens 50 Mitarbeitende beschäftigen und deren Jahresumsatz 10 Mio. Euro übersteigt und
  • ihre Tätigkeit in der EU haben

Als Mitgliedsunternehmen des VCI oder eines VCI-Fachverbandes profitieren Sie im Rahmen der Einkaufskooperationen von einem Rundumsorglospaket im Bereich Cybersicherheit und NIS-2. Unser Partner ist die SCHULTE RECHTSANWÄLTE. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine in der wirtschaftsrechtlichen Compliance-Beratung spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Profitieren Sie von exklusiven Festpreisangeboten für VCI-Mitglieder und vergünstigten Stundensätzen bei Folgeberatungen.

>> Beratungsangebot in folgenden Bereichen:

  • Ersteinschätzung: Prüfung, ob NIS-2-Richtlinie Anwendung findet und Ersteinschätzung der Cybersicherheits-Readyness (Festpreis EUR 500 netto; anrechenbar auf Folgeberatung),
  • Präventionsberatung: Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung einer robusten Cybersicherheitsstrategie, insb. im Anwendungsbereich von NIS-2 und Erstellung eines Incident-Response-Plans, um im Ernstfall einen geordneten und schadenseindämmenden Verlauf zu gewährleisten (Festpreis auf Anfrage nach Leistungsumfang).
  • Schulung und Qualifizierung von Geschäftsführern, Vorständen, Führungskräften und Mitarbeitenden (Festpreis auf Anfrage nach Leistungsumfang)
  • Reaktive Beratung im Falle eines Cyber-Angriffs (Festpreis auf Anfrage nach Leistungsumfang), z. B. bei der
    • haftungssicheren Kommunikation gegenüber Kunden, Dienstleistern und Lieferanten sowie Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit,
    • Erfüllung gesetzlichen Melde- und Informationspflichten (Art. 33, 34 DSGVO, § 32 RefE-NIS2UmsuCG),
    • Umsetzung eines Emergency Response Plans und der Einleitung der notwendigen Sofortmaßnahmen

Ergänzende Informationen finden Sie unter "Cybersicherheit & IT-Sicherheit - SCHULTE RECHTSANWÄLTE. (schulte-lawyers.com)


>> Unser Partner

Bei Interesse stehen Ihnen Thorsten Walter, Telefon +49 (0) 69 90026823 oder mobil +49 (174) 3313640, E-Mail: thorsten.walter@schulte-lawyers.com sowie Dr. Kim Manuel Künster, Telefon: +49 (0) 69 90026871 oder mobil +49 (151) 58411580, E-Mail: kim.kuenster@schulte-lawyers.com zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie Bezug auf die Einkaufskooperationen des VCI.

 Gisa Omlor

Gisa Omlor

Mittelstand, Einkaufskooperationen, Wahlkreisarbeit