Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie nimmt eine Vielzahl von Unternehmen der Chemie-Branche in die Pflicht zur planvollen Umsetzung von Cybersicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen. Die bis Oktober 2024 von den Mitgliedsstaaten umzusetzende "Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Union" ("NIS-2") erfasst Unternehmen der Branche, die
- chemische Stoffe/Gemische herstellen, produzieren oder mit chemischen Stoffen/Gemischen handeln,
- mindstens 50 Mitarbeitende beschäftigen und deren Jahresumsatz 10 Mio. Euro übersteigt und
- ihre Tätigkeit in der EU haben
Als Mitgliedsunternehmen des VCI oder eines VCI-Fachverbandes profitieren Sie im Rahmen der Einkaufskooperationen von einem Rundumsorglospaket im Bereich Cybersicherheit und NIS-2. Unser Partner ist die SCHULTE RECHTSANWÄLTE. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine in der wirtschaftsrechtlichen Compliance-Beratung spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Profitieren Sie von exklusiven Festpreisangeboten für VCI-Mitglieder und vergünstigten Stundensätzen bei Folgeberatungen.
>> Beratungsangebot in folgenden Bereichen:
- Ersteinschätzung: Prüfung, ob NIS-2-Richtlinie Anwendung findet und Ersteinschätzung der Cybersicherheits-Readyness (Festpreis EUR 500 netto; anrechenbar auf Folgeberatung),
- Präventionsberatung: Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung einer robusten Cybersicherheitsstrategie, insb. im Anwendungsbereich von NIS-2 und Erstellung eines Incident-Response-Plans, um im Ernstfall einen geordneten und schadenseindämmenden Verlauf zu gewährleisten (Festpreis auf Anfrage nach Leistungsumfang).
- Schulung und Qualifizierung von Geschäftsführern, Vorständen, Führungskräften und Mitarbeitenden (Festpreis auf Anfrage nach Leistungsumfang)
- Reaktive Beratung im Falle eines Cyber-Angriffs (Festpreis auf Anfrage nach Leistungsumfang), z. B. bei der
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- haftungssicheren Kommunikation gegenüber Kunden, Dienstleistern und Lieferanten sowie Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit,
- Erfüllung gesetzlichen Melde- und Informationspflichten (Art. 33, 34 DSGVO, § 32 RefE-NIS2UmsuCG),
- Umsetzung eines Emergency Response Plans und der Einleitung der notwendigen Sofortmaßnahmen
Ergänzende Informationen finden Sie unter "Cybersicherheit & IT-Sicherheit - SCHULTE RECHTSANWÄLTE. (schulte-lawyers.com)
>> Unser Partner
Bei Interesse stehen Ihnen Thorsten Walter, Telefon +49 (0) 69 90026823 oder mobil +49 (174) 3313640, E-Mail: thorsten.walter@schulte-lawyers.com sowie Dr. Kim Manuel Künster, Telefon: +49 (0) 69 90026871 oder mobil +49 (151) 58411580, E-Mail: kim.kuenster@schulte-lawyers.com zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie Bezug auf die Einkaufskooperationen des VCI.
