23. Dezember 2021 | Information
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Empfehlung zur Umsetzung der verpflichtenden Umweltkennzeichnung für Verpackungen in Italien – Fokus industrielle Verpackungen
PDF | 163 kB | Stand: 22. Dezember 2021
Italien setzt die EU-Richtlinien zur Umweltkennzeichnung für alle in Verkehr gebrachten Verpackungen um.
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 116 vom 3. September 2020 (veröffentlicht am 11. September 2020 im italienischen Amtsblatt) setzt Italien die EU-Richtlinien 2018/851 und 2018/852 um. Dies bringt für Hersteller von industriellen Verpackungen die Verpflichtung zur Umweltkennzeichnung für alle in Italien in Verkehr gebrachten Verpackungen (primären, sekundären und tertiären) mit sich. Die importierten Verpackungen sind von dieser Verpflichtung nicht ausgeschlossen. Somit befinden sich die deutschen Unternehmen, die ihre verpackte Ware nach Italien einführen wollen, ebenfalls in der Pflicht, die Umweltkennzeichnung vorzunehmen.
Die VCI-Empfehlung zur Umsetzung der verpflichtenden Umweltkennzeichnung für Verpackungen in Italien bietet Unterstützung bei der Umsetzung des italienischen Gesetzesdekretes Nr. 116 und basiert u. a. auf Informationen des Nationalen Verpackungskonsortiums CONAI (Italien) sowie unseres Partnerverbandes in Italien Federchimica.
Alle hier aufgeführten Informationen sind unverbindlich und beziehen sich ausschließlich auf industrielle (B2B) Verpackungen. Sämtliche Empfehlungen und Darstellungen basieren auf der aktuellen Informationslage zu diesem Thema.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Dr. Wadim Weber
Verpackungslogistik, Verpackungen, Rücknahmesysteme, Tests und Kriterien (Gefahrgut), Normung/Managementsysteme
- E-Mail: wadim.weber@vci.de