VCI-Leitfaden

Gefahrgut­vorschriften 2025

29. Oktober 2024 | Leitfaden

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Ein Leitfaden erläutert die wesentlichen gefahrgutrechtlichen Änderungen.

In dem Leitfaden werden die essenziellen gefahrgutrechtlichen Änderungen 2025 erläutert. © Olegus/stock.adobe.com
In dem Leitfaden werden die essenziellen gefahrgutrechtlichen Änderungen 2025 erläutert. © Olegus/stock.adobe.com

Zum 01.01.2025 treten die nächsten – im 2-jährigen Rhythmus stattfindenden – Änderungen zum ADR/RID/ADN-Übereinkommen in Kraft. Die Regelwerke werden alle zwei Jahre aktualisiert, um neue Erkenntnisse über die Sicherheit, den technischen Fortschritt und auch gegebenenfalls neue Entwicklungen und teilweise sogar neue Produkte zu berücksichtigen. Basis ist wie üblich die Weiterentwicklung der UN-Modellvorschriften für den Transport gefährlicher Güter, zudem basieren die neuen Regeln im Teil 2 im Wesentlichen auf den Änderungen des UN-Handbuches „Prüfungen und Kriterien“. Des Weiteren wird im Teil 2 den Änderungen, die sich im global harmonisierten System der Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) ergeben, Rechnung getragen.

Der Leitfaden erläutert die wesentlichen gefahrgutrechtlichen Änderungen ab dem 01.01.2025. Die Veröffentlichung gibt sowohl einen Überblick über die Verkehrsträger als auch über Ländergrenzen hinweg. Dabei werden die Änderungen – in Orientierung an die entsprechenden Teile der Vorschriften im Landverkehr (ADR/RID) – dargestellt. Im Anschluss erfolgt ein Überblick zur nationalen Umsetzung in Deutschland und den deutschsprachigen Nachbarländern Österreich und Schweiz; anschließend werden die übrigen Verkehrsträger und dabei zu beachtende Besonderheiten betrachtet. Am Ende folgt dann ein Ausblick auf die aktuellen Themen in den zuständigen Gremien (GT/WP.15).

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Dipl.-Ing. Jörg Roth

Dipl.-Ing. Jörg Roth

Gefahrgut, Ladungssicherung, Transportsicherheit, TUIS, Verkehr und Logistik