05. Juli 2024 | Leitfaden
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Leitfaden Notfallmanagement
PDF | 2 MB | Stand: 05. Juli 2024
Der Leitfaden des VCI soll den Unternehmen als Hilfestellung dienen, die bestehende Notfallorganisation noch effizienter zu gestalten.
Insbesondere kleinere und mittlere Standorte der chemischen und pharmazeutischen Industrie stehen im Fokus des Leitfadens. Er enthält ein breites Spektrum von Möglichkeiten für den Aufbau einer Notfallorganisation. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Unternehmens, eine geeignete Auswahl unter Berücksichtigung möglicher Ereignisse zu treffen.
Hinweise zur vorliegenden aktualisierten Fassung
Der VCI-Leitfaden Notfallmanagement mit Stand Dezember 2018 wurde im Juli 2024 überarbeitet. Der Leitfaden wurde hinsichtlich der D-Meldungen angepasst. Da keine D0-Meldungen mehr versendet werden, wurde der Verweis auf die D0-Meldung herausgenommen.
Der VCI-Leitfaden Notfallmanagement mit Stand Juli 2024 wurde somit gemäß dem Vorschlag des VCI-Arbeitskreises Notfallmanagement an aktuelle Erfordernisse angepasst.
Aus der Präambel
Der VCI Leitfaden Notfallmanagement – Gefahrenabwehr soll den Unternehmen als Hilfestellung dienen, die bestehende Notfallorganisation noch effizienter zu gestalten. Insbesondere kleinere und mittlere Standorte der chemischen und pharmazeutischen Industrie stehen im Fokus des Leitfadens. Er enthält ein breites Spektrum von Möglichkeiten für den Aufbau einer Notfallorganisation. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Unternehmens eine geeignete Auswahl, unter Berücksichtigung möglicher Ereignisse, zu treffen.
Für den Leitfaden wurden die Erfahrungen aus VCI-Mitgliedsunternehmen gesammelt und zusammengefasst. Im Aufbau lehnt er sich an die Systematik eines Alarm- und Gefahrenabwehrplanes an und beschreibt die Aufgaben, die sich aus den Pflichten des Unternehmers zur Notfallvorsorge sowie zur Unterstützung der Gefahrenabwehr ergeben.
Auf Chemie- oder Industrieparks mit mehreren Unternehmen kann dieser Leitfaden sinngemäß übertragen werden, wenn die Trennung der Verantwortlichkeiten, die sich aus der Struktur eines Chemie- oder Industrieparks ergibt, berücksichtigt wird.
Die Gefahrenabwehr obliegt den Werk- bzw. den öffentlichen Feuerwehren, die per Gesetz mit Sonderweisungsrechten gegenüber dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern ausgestattet sind. Die Gefahrenabwehr wird in diesem Leitfaden nur in Hinblick auf notwendige Schnittstellen betrachtet.
Die Feuerwehrgesetze sind in der Verantwortung der Bundesländer. Dadurch können sich die Abläufe und verwendeten Begriffe von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Das Zusammenspiel zwischen Betrieb, Feuerwehren, Behörden und anderen Rettungs- und Hilfsdiensten ist vom Unternehmen im Vorfeld zu klären und den lokalen Gegebenheiten anzupassen..
Inhalt des Leitfadens
- Präambel
- Handlungsprinzipien
- Organisation (Detaillierungen als Beispiele in den Anlagen)
- Aufbauorganisation
- Funktionen und Aufgaben
- Befugnisse
- Externe Unterstützung
- Räumliche und technische Ausstattung
- Verfügbarkeit von Informationen
- Dokumentation des Ereignisses
- Melde- und Informationsmatrices
- Intern
- Extern
- Folgeaktionen
- Standort- und unternehmensübergreifende Organisationsformen
- Aufbauorganisation
- Ablauforganisation
- Qualitätskriterien
- Eignung
- Einarbeitung, Schulungen, Erfahrungsaustausch und Übungen
- Wissensmanagement/-transfer
- Erreichbarkeit und Verfügbarkeit
- Aktualsierungsdienst
- Juristische Aspekte
- Gesetzliche Vorschriften
- Beauftragung
- Vertragliche Regelungen
- Schnittstellen mit Behörden
- Begriffe und Definitionen
- Anlagen
Rechtliche Hinweise
Dieser Leitfaden entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Leitfaden wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen die Verfasser und der VCI keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben, Hinweise, Ratschläge sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können deswegen keine Ansprüche, weder gegen den Verfasser noch gegen den VCI, geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn die Schäden vom VCI oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Thilo Höchst
Abteilungsleitung Umweltschutz, Anlagensicherheit, Verkehr, Chemieparks, Strahlenschutz
- E-Mail: hoechst@vci.de