20. Dezember 2024 | Position
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VCI Position kompakt - Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
PDF | 122 kB | Stand: 20. Dezember 2024
Die chemisch-pharmazeutische Industrie muss in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vier große Transformationen bewältigen: treibhausgasneutral und digitaler sowie zirkulär und schadstofffrei werden. Doch um all das zu erreichen, muss den Unternehmen mehr Freiraum für Investitionen und Innovationen ermöglicht werden: Dazu braucht es einen radikalen Abbau von Bürokratie.
Denn häufig führt nicht ein Gesetz, sondern dessen Umsetzung zu unnötiger Belastung. Spürbare Abhilfe könnten mehr Verwaltungspersonal und rechtlich eindeutige Regelungen sowie ein flächendeckendes und bedienungsfreundliches Onlineangebot aller wichtigen Verwaltungsleistungen schaffen.
Leider bislang kaum Hoffnung auf Besserung
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz sowie die ergänzenden Maßnahmen sind eine Zusammenstellung von Einzelmaßnahmen, die der Industrie im Alltag kaum spürbare Entlastung bringen. Es fehlt weiterhin der Mut, die hohe Komplexität und zum Teil auch Widersprüchlichkeit in den Regulierungen anzugehen. Der Abbau von Berichtspflichten insbesondere für den Mittelstand bleibt vordringlich.
An der Umsetzung der „One-in-one-out“-Regelung“ halten die bisherigen Koalitionäre zwar fest. Leider werden hier aber weiterhin der einmalige Erfüllungsaufwand sowie die Be- und Entlastungen durch EU-Regulierungen nicht berücksichtigt.
Auch mit Blick auf Brüssel sind die Aussichten auf spürbare Entlastung bislang begrenzt. Klar ist: Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation muss die neue EU-Kommission die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sehr viel stärker als bisher in den Fokus ihrer Entscheidungen rücken.
Die aus dem Green Deal resultierende steigende Regulierungsdichte erfordert eine konsequente Einbeziehung neutraler Folgenabschätzungen in politische Entscheidungen. Die neue EU-Kommission hat sich daher vorgenommen, Rechtsvorschriften zu vereinfachen, zu konsolidieren und zu kodifizieren, um Überschneidungen und Widersprüche zu beseitigen und Unternehmertum zu erleichtern. Eine konsequente Durchführung eines Wettbewerbsfähigkeits-Checks sowie das Vorhaben, Berichtspflichten abzubauen, sind kleine Schritte in die richtige Richtung – hier ist noch mehr Anstrengung nötig.
Die „One-in-one-out“- Regel muss sich jetzt durch eine möglichst treffsichere Umsetzung bewähren. Sie verspricht eine Kompensation der Belastungen durch gleichwertigen Abbau unnötiger Lasten im selben Politikbereich. Für eine Kompensation der Anpassungskosten stellt die EU-Kommission dagegen Maßnahmen außerhalb des „One-in-one-out“-Mechanismus in Aussicht. Damit sind die betroffenen Branchen von einem effektiven Belastungsstopp weit entfernt. Neben EU-Kommission und Parlament ist insbesondere der Rat gefordert, einen Beitrag zur besseren Rechtsetzung durch wichtige Änderungen des Gesetzgebungsvorschlags zu leisten.
DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN
- Kompetenz und Praxiserfahrung der Industrie stärker nutzen
Die frühe Einbindung der Industrie – beginnend beim Erkennen von Problemen bis hin zum Test der Vollzugstauglichkeit – ist wichtig, um die Auswirkungen von Gesetzen und Vorschriften realistisch abzuschätzen. - Echte Bürokratieentlastung auf den Weg bringen und einmaligen Erfüllungsaufwand berücksichtigen
Mit Blick auf den anstehenden Transformationsprozess in der Industrie sollten deren Vorschläge für mögliche Entlastungen geprüft und bestenfalls umgesetzt werden. Zudem müssen die Kosten der Wirtschaft durch verpflichtende Umstellungen aufgrund von neuen oder geänderten gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden. - Bessere Rechtsetzungsagenda auf EU-Ebene konsequent vorantreiben
Bessere Rechtsetzung muss von allen EU-Institutionen ernst genommen und die „One-in-one-out-Regel“ in der EU zu einem effektiven Belastungsstopp weiterentwickelt werden.
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