13. Februar 2024 | Position
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VCI Position kompakt - Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
PDF | 129 kB | Stand: 13. Februar 2024
Die chemisch-pharmazeutische Industrie muss vier große Transformationen bewältigen: treibhausgasneutral und digitaler sowie zirkulär und schadstofffrei werden. An diesen Zielen hält man trotz des schwierigen Umfelds durch Auftragsmangel und stark gestiegene Preise für Rohstoffe und Energie fest. Doch um sie zu erreichen, muss den Unternehmen mehr Freiraum für Investitionen und Innovationen ermöglicht und dringend auf alte und neue Bürokratie verzichtet werden.
Häufig führt nicht ein Gesetz, sondern dessen Umsetzung zur Belastung. Abhilfe könnten mehr Verwaltungspersonal und rechtlich eindeutige Regelungen sowie ein flächendeckendes, bedienungsfreundliches Onlineangebot aller wichtigen Verwaltungsleistungen schaffen.
Kaum Hoffnung auf Besserung
Der Referentenentwurf für das vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist eine Zusammenstellung von Einzelmaßnahmen, die der Industrie im Alltag kaum Entlastung bringen. Es fehlt weiterhin der Mut, die hohe Komplexität und zum Teil auch Widersprüchlichkeit in den Regulierungen anzugehen. Anders lässt sich nicht erklären, dass von den 157 Vorschlägen der Verbändeabfrage so gut wie nichts übernommen wurde. Der Abbau von Berichtspflichten sowie Praxischecks zur Überprüfung der Vollzugstauglichkeit unter Einbezug der Stakeholder sollten für alle Ressorts künftig verpflichtend sein.
An der Umsetzung der „One-in-one-out“-Regelung“ halten die Koalitionäre zwar fest. Leider werden hier weiterhin der einmalige Erfüllungsaufwand sowie die Be- und Entlastungen durch EU-Regulierungen nicht berücksichtigt.
Weiteres Optimierungspotenzial in der EU
Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation muss die EU-Kommission die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts im Blick behalten. Die mit dem Green Deal einhergehende stetig steigende Regulierungsdichte erfordert eine konsequente Einbeziehung neutraler Folgenabschätzungen in politische Entscheidungen. Der zuletzt verstärkte Fokus auf den Wettbewerbsfähigkeitscheck sowie der Versuch, zumindest Berichtspflichten abzubauen, sind kleine Schritte in die richtige Richtung – die leider bei weitem nicht ausreichen.
Die „One-in-one-out“- Regel muss sich jetzt durch eine möglichst treffsichere Umsetzung bewähren. Sie verspricht eine Kompensation der Belastungen durch gleichwertigen Abbau unnötiger Lasten im selben Politikbereich. Für eine Kompensation der Anpassungskosten stellt die EU-Kommission dagegen Maßnahmen außerhalb des „One-in-one-out“-Mechanismus in Aussicht. Damit sind die betroffenen Branchen von einem effektiven Belastungsstopp weit entfernt. Neben EU-Kommission und Parlament ist insbesondere der Rat gefordert, einen Beitrag zur besseren Rechtsetzung durch wichtige Änderungen des Gesetzgebungsvorschlags zu leisten.Die frühe Einbindung der Industrie – beginnend beim Erkennen von Problemen bis hin zum Test der Vollzugstauglichkeit – ist wichtig, um die Auswirkungen von Gesetzen und Vorschriften realistisch abzuschätzen.
DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN
- Kompetenz der Industrie stärker nutzen
Die frühe Einbindung der Industrie – beginnend beim Erkennen von Problemen bis hin zum Test der Vollzugstauglichkeit – ist wichtig, um die Auswirkungen von Gesetzen und Vorschriften realistisch abzuschätzen. - Echte Bürokratieentlastung auf den Weg bringen und einmaligen Erfüllungsaufwand berücksichtigen
Mit Blick auf den anstehenden Transformationsprozess in der Industrie sollten deren Vorschläge für mögliche Entlastungen geprüft und bestenfalls umgesetzt werden. Zudem müssen die Kosten der Wirtschaft durch verpflichtende Umstellungen aufgrund von neuen oder geänderten gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden. - Bessere Rechtsetzungsagenda auf EU-Ebene konsequent vorantreiben
Bessere Rechtsetzung muss von allen EU-Institutionen ernst genommen und die „One-in-one-out-Regel“ in der EU zu einem effektiven Belastungsstopp weiterentwickelt werden.
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