11. April 2025 | Position
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VCI Position kompakt - Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
PDF | 79 kB | Stand: 11. April 2025
Die Chemie- und Pharmaindustrie bewältigt derzeit vier große Transformationen: Sie will treibhausgasneutral und digitaler sowie zirkulär und schadstofffrei werden. Doch dazu muss den Unternehmen mehr Freiraum für Investitionen und Innovationen gegeben werden. Dazu braucht es einen radikalen Bürokratieabbau.
Denn häufig führt nicht ein Gesetz, sondern dessen Umsetzung zu unnötiger Belastung. Spürbare Abhilfe könnten mehr Verwaltungspersonal und rechtlich eindeutige Regelungen sowie ein flächendeckendes und bedienungsfreundliches Onlineangebot aller wichtigen Verwaltungsleistungen schaffen.
Richtung der neuen Regierung stimmt
Der neue Koalitionsvertrag zeigt, dass dem Bürokratieabbau endlich Rechnung getragen werden soll, auch wenn viele Vorhaben schwammig bleiben. Positiv wirkt das geplante Sofortprogramm Bürokratierückbau, bei dem insbesondere Mittelständler entlastet werden sollen. Auch das Bürokratierückbauziel von 25 Prozent für die Wirtschaft sowie jährliche Entlastungsgesetze und die ressortübergreifende Einführung von Praxis-Checks zeigen in die richtige Richtung. Die Ausnahmen der „One in, one out“-Regel zu streichen und den Aufwand aus EU-Vorgaben sowie für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung sowie den einmaligen Erfüllungsaufwand zu berücksichtigen, sorgen endlich für mehr Transparenz bei der Bemessung der Bürokratiekosten. Die Weiterentwicklung hin zu einer „One in, two out“-Regel (auch in der EU) ist ambitioniert. Auch die Stärkung des Nationalen Normenkontrollrats und dessen Ansiedlung beim Bundeskanzleramt sowie der Verzicht auf Gold-Plating bei EU-Recht-Umsetzung sind gute Signale. Das Potenzial der Digitalisierung für Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung wird durch ein neues Ministerium untermauert. Insgesamt bleibt nun abzuwarten, ob die Ziele und strukturellen Veränderungen mit Leben gefüllt werden.
Noch immer immenser Nachholbedarf in der EU
Mit Blick auf Brüssel sind die Aussichten auf spürbare Entlastung bislang begrenzt. Klar ist: Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation muss die EU-Kommission die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sehr viel stärker als bisher in den Fokus ihrer Entscheidungen rücken. Die aus dem Green Deal resultierende steigende Regulierungsdichte erfordert eine konsequente Einbeziehung neutraler Folgenabschätzungen in politische Entscheidungen. Die neue EU-Kommission hat sich daher vorgenommen, Rechtsvorschriften zu vereinfachen, zu konsolidieren und zu kodifizieren, um Überschneidungen und Widersprüche zu beseitigen und Unternehmertum zu erleichtern.
Eine konsequente Durchführung eines Wettbewerbsfähigkeits-Checks sowie das Vorhaben, Berichtspflichten abzubauen, sind kleine Schritte in die richtige Richtung – hier ist aber noch mehr Anstrengung nötig. Die „One in, one out“-Regel muss sich jetzt durch eine möglichst treffsichere Umsetzung bewähren. Sie verspricht eine Kompensation der Belastungen durch gleichwertigen Abbau unnötiger Lasten im selben Politikbereich. Für eine Kompensation der Anpassungskosten stellt die EU-Kommission dagegen Maßnahmen außerhalb des „One in, one out“-Mechanismus in Aussicht. Damit sind die betroffenen Branchen von einem effektiven Belastungsstopp weit entfernt. Neben EU-Kommission und Parlament ist insbesondere der Rat gefordert, einen Beitrag zur besseren Rechtsetzung durch wichtige Änderungen des Gesetzgebungsvorschlags zu leisten.
DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN
- Kompetenz und Praxiserfahrung der Industrie stärker nutzen
Die frühe Einbindung der Industrie – beginnend beim Erkennen von Problemen bis hin zum Test der Vollzugstauglichkeit – ist wichtig, um die Auswirkungen von Gesetzen und Vorschriften realistisch abzuschätzen. - Sofortprogramm zum Bürokratieabbau zügig umsetzen
Angesichts des steigenden internationalen Wettbewerbsdrucks sowie der andauernden Transformationsprozesse sind Entlastungen dringend geboten. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen müssen die Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abgeschafft und der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. - Bessere Rechtsetzungsagenda auf EU-Ebene konsequent vorantreiben
Bessere Rechtsetzung muss von allen EU-Institutionen ernst genommen und die „One in, one out"-Regel in der EU zu einem effektiven Belastungsstopp weiterentwickelt werden.
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