VCI-Position kompakt

EU-Chemikalien­strategie

06. Februar 2024 | Position

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Die EU-Kommission hat 2020 ihre „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Mit zahlreichen Maßnahmen zum Gesundheits- und Umweltschutz ist sie Teil des europäischen „Green Deals“ und wird weitreichende Folgen haben: Ende 2022 legte die EU-Kommission Vorschläge zur Änderung der CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) vor.

Auch die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) soll geändert werden. Zusätzlich sollen beziehungsweise werden bereits viele andere Vorschriften angepasst und verschärft, etwa Regelungen zu Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln sowie zum Umwelt- und Arbeitsschutz.

Sichere Verwendung gerät aus dem Blick

Die Chemikalienstrategie verfolgt einen Regulierungsansatz, der sehr stark auf den gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien basiert und die Bedingungen einer trotzdem sicheren Verwendung außer Acht lässt: Die EU-Kommission plant neue Datenanforderungen, Verwendungsbeschränkungen und eine umfassende Regulierung von Stoffgruppen mit bestimmten Eigenschaften (etwa Persistenz, Mobilität oder endokrine Disruptoren). Beschränkungen von Chemikalien in Verbraucherprodukten oder auch in professionellen Verwendungen sollen künftig oft ohne vorherige Risikobewertung und Konsultation der Hersteller im Schnellverfahren erfolgen. Bestimmte Polymere sollen registrierungspflichtig werden. Diskutiert wird auch die Einführung eines Bewertungsfaktors für mögliche Kombinationseffekte von Stoffen.

Unter CLP wurden neue Gefahrenklassen eingeführt. Neue Einstufungsregeln und Kennzeichnungsvorschriften stehen kurz vor ihrer Annahme. Die Chemikalienstrategie führt auch neue Begriffe wie „sichere und nachhaltige Chemikalien“, „bedenkliche Stoffe“ oder „essenzielle Verwendungen“ ein. Hier sind klare Definitionen nötig, bei deren Erstellung die praktischen Auswirkungen berücksichtigt werden.

Sollte die Chemikalienstrategie zu REACH-Anpassungen unverändert umgesetzt werden, würde dies zu hohen Kosten führen und die notwendige Stoffvielfalt einschränken. Nach einer ersten ökonomischen Folgenabschätzung könnte bis zu einem Drittel der europäischen Chemieproduktion von der Einführung geplanter Verwendungsbeschränkungen für Stoffe bestimmter Gefahrenklassen betroffen sein. Je nach Szenario würde der Umsatz bis 2040 um 47 bis 81 Milliarden Euro pro Jahr einbrechen. Und dies, obwohl die Ziele der Strategie bereits weitgehend im heutigen Rechtsrahmen erreicht werden können. Der VCI bringt daher mit Cefic Verbesserungs¬vorschläge ein, zum Beispiel zu Definitionen, Kriterien und dem Vorgehen beim Risikomanagement.

DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN

  • Stabilität und Planungssicherheit im Chemikalienrecht
    Die Chemie- und Pharmaindustrie trägt mit vielen innovativen Lösungen dazu bei, die anspruchsvollen Ziele des europäischen „Green Deals“, zum Beispiel beim Klimaschutz, zu erreichen sowie die Digitalisierung und eine hochwertige Arzneimittelversorgung weiter voranzutreiben. Die Branche benötigt dafür stabile rechtliche Rahmenbedingungen und einen Transformationsprozess, der die Unternehmen in Europa mitnimmt.
  • Keine verengte Nachhaltigkeitsdefinition verwenden
    Für eine nachhaltige Verwendung von Chemikalien muss deren gesamter Lebenszyklus und die Wirtschaftlichkeit ihres Einsatzes berücksichtigt werden – neben den Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Funktion oder Reaktivität von Stoffen sind oft mit gefährlichen Eigenschaften verbunden. Stoffvielfalt ist entscheidend für Innovationen – ebenso, dass Stoffe sicher und unter Ausschluss großer Risiken verwendet werden können.
  • Risikobasierten Ansatz unter REACH und internationalen Gleichklang von CLP erhalten
    Der risikobasierte Ansatz unter REACH muss beibehalten werden, da oft nur so wirksames, effizientes und verhältnismäßiges Risikomanagement möglich ist. Globale Harmonisierungsanstrengungen im Chemikalienrecht sollten nicht weiter unterlaufen werden, wie bei der Einführung neuer CLP-Gefahrenklassen im April 2023.
  • „Transition Pathway“ für die Chemie: Innovationsagenda und neue Anforderungen verzahnen
    Damit der Übergang zu noch sichereren und nachhaltigeren Chemikalien gelingt, müssen Innovationen eng mit neuen Anforderungen im Chemikalienrecht verzahnt werden. Alle Änderungen daran erfordern ein schrittweises Vorgehen mit umfassenden Folgenabschätzungen und Monitoring für alle Maßnahmen.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Angelika Hanschmidt

Dr. Angelika Hanschmidt

Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH