VCI-Position kompakt

Genehmigungs­verfahren

12. Dezember 2024 | Position

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Globale Herausforderungen und die Transformation zur Klimaneutralität beeinflussen die deutschen Standortbedingungen grundlegend. So rasch wie möglich muss die Umstellung auf andere Energieträger erfolgen und müssen Anlagenparks daran angepasst werden.

Das gelingt nur mit schnellen, möglichst unbürokratischen Genehmigungen für Industrieanlagen. Im Durchschnitt sind diese immer noch zu bürokratisch und die Verfahren zu lang. Hinzu kommen neue regulatorische Unsicherheiten, Berichtspflichten und Klagerisiken.

Ernüchternde Bilanz

Mit der Verabschiedung des Bund-Länder-Pakts, zahlreicher Beschleunigungsgesetze und der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes wurde zwar der Versuch unternommen, Genehmigungsverfahren in Deutschland zu digitalisieren und zu beschleunigen. In der Praxis ist eine spürbare Entlastung jedoch nicht gegeben. Ein Jahr nach Verabschiedung des Pakts ist die Bilanz ernüchternd: Für Wirtschaft und Industrie ist sogar nur eine von 22 Maßnahmen abgeschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann zwar einer Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet widersprochen werden, zentrale Vorgaben für digitale Verfahren und eine gute Bürgerbeteiligung fehlen jedoch nach wie vor. Auch werden in Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie zahlreiche neue bürokratische Auflagen und Pflichten für Genehmigungsverfahren diskutiert. Ein Problem, das weiterhin angegangen werden muss: In Deutschland werden EU-Vorgaben äußerst streng ausgelegt und verschärft. Die Aufnahme des Schutzgutes Klima sowie neue Berichts- und Dokumentationspflichten sind zusätzliche, nicht vollständig EU-rechtlich geforderte Belange, die Verfahren kompliziert machen und Behörden sowie Unternehmen belasten. Immer wieder verzichtet der Gesetzgeber darauf, Regelungsspielräume zu nutzen, Vorschriften klar zu fassen und Zielkonflikte zu lösen. Dadurch entstehen neue Unsicherheiten und Wettbewerbsnachteile. Behörden legen unklare Rechtsbegriffe wie „erheblich“ oder „wesentliche Änderung” eher restriktiv aus, um keine Fehler zu machen. Die Folgen: Genehmigungsverfahren sind nicht mehr planbar, gerichtlich angreifbar und zu bürokratisch – was zu einer Flut an Gutachten führt. In anderen Staaten geht das schneller.

Industrie steht zu hohen Standards

Die Umwelt- und Sicherheitsstandards für deutsche Industrieanlagen sind bereits hoch. Für ihren Betrieb werden weitreichende Vorgaben aus dem Umwelt-, Energie- und Stoffrecht wie zum Beispiel detaillierte Vorschriften zur Luftreinhaltung, zu Stoffen und Energieeffizienz sowie zu Gewässer-, Boden- und Naturschutz erfüllt. Grundlage sind bereits zahlreiche Anzeige- und Genehmigungspflichten sowie die regelmäßige Anlagenüberprüfung durch Behörden und Sachverständige.

DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN

  • Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsprozesse zügig anpacken
    Das Umwelt-, Planungs- und Genehmigungsrecht muss grundlegend modernisiert und digitalisiert werden – auch und vor allem für Industrieanlagen. Mit einem Update des Umwelt- und Planungsrechts muss dafür gesorgt werden, dass Zielkonflikte gelöst, Zuständigkeiten gebündelt und Rechtsklarheit geschaffen werden. Die Bundesregierung muss weitere Vorschläge aus dem Bund-Länder-Pakt zügig umsetzen und pragmatische Lösungen zur Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie finden.
  • Öffentlichkeitsbeteiligung weiterentwickeln
    Ein frühzeitiger Dialog mit Menschen aus der Praxis und zwischen allen Beteiligten unterstützt ein effizientes Anlagenzulassungsrecht. Verfahren sind auf die betroffene Öffentlichkeit einzugrenzen, und der Erörterungstermin ist zu streichen. Stattdessen sollte auf digitale Verfahren und einen verständlichen Bürgerbericht für die Öffentlichkeit gesetzt werden.
  • Know-how-Diebstahl vorbeugen und Sicherheit der Anlagen schützen
    Der Bund-Länder-Pakt will Datenschutz und Cybersicherheit noch besser gewährleisten. Dazu bedarf es bundeseinheitlicher Bewertungsmaßstäbe und neuer geeigneter Prozesse zum Schutz sensibler Daten.
  • Verständliche Rechtsbegriffe verwenden
    Der Gesetzgeber muss Anforderungen und Vollzugsvorschriften praxisnah, mittelstandsfreundlich, eindeutig und unmissverständlich formulieren.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Verena A. Wolf

Verena A. Wolf

Anlagengenehmigungen, Biodiverstität, Naturschutz