VCI-Position kompakt

REACH

16. April 2024 | Position

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Mit der Chemikalienverordnung REACH wurde die europäische Chemikalienpolitik 2007 neu geordnet und harmonisiert. Bausteine sind die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien sowie die Kommunikation in den Lieferketten zur sicheren Verwendung von Stoffen und Gemischen.

Die Umsetzung ist seither aufgrund komplexer Vorgaben und häufiger technischer Anpassungen eine kontinuierliche Herausforderung für alle Beteiligten. Dennoch kündigte die damalige EU-Kommission mit ihrer Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit 2020 sehr weitreichende Verschärfungen an. Die aktuelle EU-Kommission hat zwar eine politische Neuausrichtung mit Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und einfacherer Gesetzgebung angekündigt. Dennoch will sie Ende 2025 einen Vorschlag zur REACH-Revision vorlegen – ohne vorher eine grundlegende Neubewertung des Vorhabens durchzuführen.

Viel Aufbauarbeit und kein Ablaufdatum

Industrie und Behörden haben bislang viel Aufbauarbeit in allen Bereichen geleistet. VCI-Mitglieder engagieren sich unter anderem bei der Umsetzung des mehrjährigen „REACH Dossier Improvement Action Plan“ des europäischen Chemieverbands Cefic. Bisher liegen der Chemikalienagentur ECHA rund 110.000 Registrierungen von Unternehmen für fast 23.000 Stoffe vor. Hieran knüpfen sowohl Bewertungen als auch weitergehende regulatorische Maßnahmen der Behörden an, sodass der Aufwand hoch bleibt. Die Schwerpunkte der REACH-Umsetzung haben sich seit 2018 von der Registrierung hin zur Dossieraktualisierung, Bewertung, Zulassung, Beschränkung und zur Arbeit am erweiterten Sicherheitsdatenblatt verschoben.

Unnötige Belastungen vermeiden – Sicherheit geben

Unternehmen benötigen Rechts- und Planungssicherheit. Diese wird bisher schon durch Zulassungsverfahren und breit angelegte Beschränkungsverfahren wie das zur Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) infrage gestellt. Statt eines pauschalen Verbots ist ein differenzierter Bewertungs- und Regelungsansatz notwendig. Weitreichende Verschärfungen von REACH durch zusätzliche Datenanforderungen, Bewertungsfaktoren und Stoffbeschränkungen ohne spezifische Risikobewertung würden die Situation weiter verschärfen. Sollte die Chemikalienstrategie zu REACH-Anpassungen nahezu unverändert umgesetzt werden, würde dies zu hohen Kosten führen und die notwendige Stoffvielfalt einschränken. Nach einer ersten ökonomischen Folgenabschätzung könnte bis zu einem Drittel der europäischen Chemieproduktion von der Einführung geplanter Verwendungsbeschränkungen für Stoffe bestimmter Gefahrenklassen betroffen sein. Je nach Szenario würde der Umsatz bis 2040 um 47 bis 81 Milliarden Euro pro Jahr einbrechen. Und dies, obwohl die Ziele der Strategie bereits weitgehend im heutigen Rechtsrahmen erreicht werden können. Der VCI bringt daher mit Cefic Verbesserungsvorschläge ein, zum Beispiel zum Vorgehen beim Risikomanagement.

DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN

  • Mehr Planbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz schaffen
    Die Regulierung der EU führt zu den umfassendsten und sichersten Schutzstandards weltweit und stützt sich auf die fortschrittlichste Wissensbasis. Das Erreichte darf nicht durch ein langwieriges und unsicheres REACH-Änderungsverfahren gefährdet werden. Die sichere und nachhaltige Verwendung von Chemikalien kann bereits innerhalb des bestehenden REACH-Rahmens erreicht werden. Behörden und Industrie sollten gemeinsam daran arbeiten, dessen Wirksamkeit, Planbarkeit und Effizienz zu erhöhen und die Umsetzung zu vereinfachen.
  • Risikobasierten Regulierungsansatz unter REACH beibehalten
    Unter REACH werden mögliche Risiken von Chemikalien bewertet. Stoffe dürfen eingesetzt werden, wenn ihre Verwendung sicher ist. Dieses System muss beibehalten werden. Bei Zulassungs- und Beschränkungsverfahren müssen strenge wissenschaftliche Kriterien gelten. Eine Analyse, welche Option am besten geeignet ist, sollte für die Behörden bei jedem Stoff vor einem spezifischen Regulierungsverfahren verpflichtend sein. Außerdem sollten, wie in REACH vorgesehen, Ausnahmen für schon spezifisch regulierte Verwendungen gewährt werden. Zulassungsanträge sollten, etwa für Kleinstmengen, einfacher werden. Die Verfügbarkeit von Stoffen darf nicht unnötig eingeschränkt werden, zum Beispiel wenn kein Risiko bei deren Verwendung besteht.
  • Den Mittelstand bei der weiteren REACH-Umsetzung unterstützen
    Besonders kleine und mittlere Betriebe benötigen praxisgerechte Lösungen. Dies muss sowohl aktuell als auch bei möglichen Weiterentwicklungen von REACH besonders berücksichtigt werden.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Angelika Hanschmidt

Dr. Angelika Hanschmidt

Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH