23. September 2024 | Position
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VCI Position kompakt - Steuerliche Wettbewerbsfähigkeit
PDF | 96 kB | Stand: 23. September 2024
Die deutsche Chemie- und Pharmaindustrie investierte in den vergangenen Jahren durchschnittlich jährlich mehr als 9 Milliarden Euro in Deutschland. Jedoch bremsen die schwierige Ertragslage und schlechte Standortbedingungen Investitionen zunehmend aus – zugunsten von Investitionen im Ausland.
Damit die Branche wieder verstärkt hierzulande investiert und die Transformation erfolgreich vorantreiben kann, muss die Bundesregierung strukturelle Standortdefizite angehen.
Mit Steuerreform den Standort stabilisieren
Die von der Bundesregierung geplante Wachstumsinitiative geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Positiv ist die geplante Erhöhung der Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage von 10 auf 12 Millionen Euro, die Fortführung der degressiven Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AFA) von 2025 bis 2028 sowie die Anhebung der linearen Abschreibung auf maximal 25 Prozent. Mit Blick auf die USA, die ihren Standort mit wirksamer Steuerpolitik durch den Inflation Reduction Act (IRA) stärken, genügt das Gesetz jedoch nicht. Der IRA entfaltet bereits seine Wirkung und zieht Investitionen an – auch aus Deutschland. Denn hierzulande sind nach der EU-Mindeststeuer, die 2024 in Kraft tritt, weitere Belastungen wie Pillar 1 (Neuzuordnung von globalen Besteuerungsrechten mit Anknüpfung im Marktstaat) und BEFIT (Business in Europe: Future of Income Taxation) geplant. Negative Signale sendet auch die geplante Einführung einer Meldepflicht für legale innerstaatliche Steuergestaltungen im Steuerfortentwicklungsgesetz. Dabei wird übersehen, wie negativ der massive Umsetzungsaufwand auf durch multiple Krisenfaktoren ohnehin schon in Bedrängnis geratene Unternehmen wirkt. Auch weitere neue Regelungen, zum Beispiel für grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen, zeigen in die verkehrte Richtung. Besser wäre ein modernes, international wettbewerbsfähiges und schlankes Steuerrecht. Für krisengeschwächte Unternehmen ist der Erhalt der Liquidität sowie die steuerliche Berücksichtigung von Wertverlusten vor allem auch mit Blick auf langfristige Belastungen durch gestiegene Energiepreise oberstes Gebot. Daher ist die eingeführte leicht erweiterte Verlustverrechnung richtig. Der wichtige und effiziente erweiterte Verlustrücktrag ist jedoch bisher unterblieben. Dabei wirkt eine faire Verlustverrechnung unmittelbar und ist haushaltspolitisch lediglich eine Periodenverschiebung.
Hohe Verbundenheit mit Deutschland
Chemie- und Pharmaunternehmen haben in den vergangenen Jahren überproportional zum deutschen Steueraufkommen beigetragen: Obwohl die großen Chemie- und Pharmaunternehmen (Dax und M-Dax) lediglich ein Viertel ihres weltweiten Umsatzes in Deutschland machen, haben sie ein Drittel ihrer Steuern in Deutschland gezahlt und gut 40 Prozent ihrer Belegschaft in Deutschland beschäftigt. Hinzu kommen Energie- und Grundsteuern sowie positive Aufkommenseffekte wie Lohnsteuer und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung durch überproportional viele Beschäftigte im Inland. Wenn eigentlich potente Unternehmen nun wegen der hierzulande unzureichenden Rahmenbedingungen überwiegend rote Zahlen im Inland schreiben, wird sich das auf die Steuereinnahmen in Bund, Ländern und Kommunen negativ auswirken. Spürbare steuerliche Entlastungen sollten daher zügig erfolgen, um die Wertschöpfung und damit nicht zuletzt auch das Recht auf Besteuerung in Deutschland zu halten.
DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN
- Unternehmensteuerrecht wettbewerbsfähig gestalten und Bürokratieaufwand senken
Deutschland braucht eine spürbare Senkung der Unternehmensteuern von derzeit rund 35 auf maximal 25 Prozent, um nicht Schlusslicht bei der Standortwahl zu werden. Hinzukommen sollten weitere Korrekturen bei der überbordenden Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz, da sie grenzüberschreitende Sachverhalte grundsätzlich schlechter behandelt als reine Inlandsfälle. Die Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen gehört aus dem laufenden Gesetzgebungsverfahren gestrichen. - Neue Belastungen vermeiden
Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung belastet die Unternehmen erheblich, da sie bei der Rechnungslegung auf völlig neue Standards setzt. Weitere geplante EU-Richtlinien wie BEFIT mit erneut anderem Ansatz sollten auf den Prüfstand gestellt werden. Die Verschärfung der Regelungen für grenzüberschreitende Finanzierungen ist überflüssig, da die Unternehmen bereits maximal transparent sind und ein überbordendes Geflecht an steuerlichen Abwehrmaßnahmen bereits besteht.
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