16. Dezember 2024 | Position
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VCI Position kompakt - Steuerliche Wettbewerbsfähigkeit
PDF | 124 kB | Stand: 13. Dezember 2024
Die deutsche Chemie- und Pharmaindustrie investierte in den vergangenen Jahren durchschnittlich jährlich mehr als 9 Milliarden Euro in Deutschland. Jedoch bremsen die schwierige Ertragslage und schlechte Standortbedingungen Investitionen zunehmend aus – zugunsten von Investitionen im Ausland.
Damit die Branche wieder verstärkt hierzulande investiert und die Transformation erfolgreich vorantreiben kann, muss die Bundesregierung strukturelle Standortdefizite angehen.
Mit Steuerreform den Standort stabilisieren
Die geplante Wachstumsinitiative ging grundsätzlich in die richtige Richtung: Erhöhung der Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage von 10 auf 12 Millionen Euro, Fortführung der degressiven Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter von 2025 bis 2028 sowie Anhebung der linearen Abschreibung auf maximal 25 Prozent. Mit Blick auf die USA, die ihren Standort mit wirksamer Steuerpolitik durch den Inflation Reduction Act (IRA) stärken, genügt das jedoch nicht. Der IRA entfaltet bereits seine Wirkung und zieht Investitionen an – auch aus Deutschland. Denn hierzulande sind nach der EU-Mindeststeuer weitere Belastungen wie Pillar 1 (Neuzuordnung von globalen Besteuerungsrechten mit Anknüpfung im Marktstaat) und BEFIT (Business in Europe: Future of Income Taxation) geplant. Negative Signale sendete zuletzt auch die geplante Einführung einer Meldepflicht für legale innerstaatliche Steuergestaltungen im Steuerfortentwicklungsgesetz. Dabei wird übersehen, wie negativ sich der massive Umsetzungsaufwand auf durch multiple Krisenfaktoren ohnehin schon in Bedrängnis geratene Unternehmen auswirkt. Auch weitere neue Regelungen, zum Beispiel für grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen, zeigen in die falsche Richtung. Besser wäre ein modernes, international wettbewerbsfähiges, schlankes Steuerrecht. Für krisengeschwächte Unternehmen ist der Erhalt der Liquidität sowie die steuerliche Berücksichtigung von Wertverlusten vor allem auch mit Blick auf langfristige Belastungen durch gestiegene Energiepreise oberstes Gebot. Daher ist die eingeführte leicht erweiterte Verlustverrechnung richtig. Der wichtige und effiziente erweiterte Verlustrücktrag ist jedoch bisher unterblieben. Dabei wirkt eine faire Verlustverrechnung unmittelbar und ist haushaltspolitisch lediglich eine Periodenverschiebung.
Hohe Verbundenheit mit Deutschland
Die Branche hat in den vergangenen Jahren überproportional zum deutschen Steueraufkommen beigetragen: Obwohl die großen Chemie- und Pharmaunternehmen (Dax und M-Dax) lediglich ein Viertel ihres weltweiten Umsatzes in Deutschland machen, haben sie ein Drittel ihrer Steuern in Deutschland gezahlt und gut 40 Prozent ihrer Belegschaft in Deutschland beschäftigt. Hinzu kommen Energie- und Grundsteuern sowie positive Aufkommenseffekte wie Lohnsteuer und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung durch überproportional viele Beschäftigte im Inland. Wenn eigentlich potente Unternehmen nun wegen der hierzulande unzureichenden Rahmenbedingungen überwiegend rote Zahlen im Inland schreiben, wird das auf die Steuereinnahmen in Bund, Ländern und Kommunen durchschlagen. Spürbare steuerliche Entlastungen sollten daher zügig erfolgen, um die Wertschöpfung und damit nicht zuletzt auch das Recht auf Besteuerung in Deutschland zu halten. Sonst drohen Arbeitsplatzverluste und damit sinkende Steuereinnahmen.
DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN
- Unternehmensteuerrecht wettbewerbsfähig gestalten, Bürokratie reduzieren, Digitalisierung nutzen
Deutschland braucht eine spürbare Senkung der Unternehmensteuern von derzeit rund 35 auf maximal 25 Prozent, um nicht Schlusslicht bei der Standortwahl zu werden. Hinzukommen sollten weitere Korrekturen bei der überbordenden Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz, da sie grenzüberschreitende Sachverhalte grundsätzlich schlechter behandelt als reine Inlandsfälle. Die Verlustverrechnung wurde ein wenig nachgebessert, muss aber deutlich ausgeweitet werden, um den Unternehmen die nötige Liquidität zu verschaffen. Steuervereinfachung und Entbürokratisierung dürfen keine Lippenbekenntnisse mehr sein. Die Digitalisierung der Verfahren und Prozesse muss auch im Interesse einer funktionierenden Steuerverwaltung ausgebaut werden. - Neue Belastungen vermeiden
Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung belastet die Unternehmen erheblich, da sie bei der Rechnungslegung auf völlig neue Standards setzt. Weitere geplante EU-Richtlinien wie BEFIT mit erneut anderem Ansatz sollten auf den Prüfstand gestellt werden.
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