Krieg in der Ukraine

12. EU-Sanktionspaket

22. Dezember 2023 | Bericht

Die EU hat das angekündigte 12. Sanktionspaket im Kontext des Krieges in der Ukraine veröffentlicht.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 18.12.2023 auf ein 12. Paket an Sanktionen gegen Russland verständigt. © Pavlo Vakhrushev/stock.adobe.com
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 18.12.2023 auf ein 12. Paket an Sanktionen gegen Russland verständigt. © Pavlo Vakhrushev/stock.adobe.com

Am 18. Dezember 2023 veröffentlichte die Europäische Union das angekündigte 12. Sanktionspaket im Kontext des Krieges in der Ukraine im EU-Amtsblatt .

Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 führt Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen der bisherigen Regelungen der VO (EU) Nr. 833/2014 ein. Dies betrifft u. a. folgende Maßnahmen:

  • Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse (Art. 3g i.V.m. Anhang XVII)
    • Die bisherigen Übergangsregeln werden verlängert sowie Ausnahmen bezüglich des Nachweises über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden, eingeführt, wenn sie aus einem im neuen Anhang XXXVI aufgeführten Partnerland eingeführt werden.
  • Kauf-, Einfuhr- und Verbringungsverbot für Güter des Anhangs XXI (Art. 3i)
    • VO (EU) 2023/2878 führt mehrere neue Ausnahme- und Übergangsregelungen ein. Gemäß des neuen Art. 3i Abs. 3cb gelten die Verbote bspw. nicht für die Erfüllung bis zum 20. Dezember 2024 von Verträgen, die vor dem 19. Dezember 2023 geschlossen wurden. Dies betrifft u. a. Zolltariflinien des Unterkapitels 2711.
  • Verkauf-, Liefer-, Verbringungs- und Ausfuhrverbot des Art. 3k von Gütern, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten.
    • Der neue Abs. 1a verbietet die Durchfuhr von im neuen Anhang XXXVII aufgeführten Gütern und Technologien, die aus der Union ausgeführt werden, durch das Hoheitsgebiet Russlands.
    • Die neuen Art. 3k Abs. 3aa und 3ab führen Übergangsregelungen für die Güter der in den neuen Anhängen XXIIIA und XXIIIB aufgeführten KN-Codes. Diese umfassen u. a. Zolltariflinien der Kapitel 28, 29, 38, 39 und 40.
    • Der Anhang XXIII wird gemäß Anhang IV der VO (EU) 2023/2878 geändert.
  • Die Maßnahmen betreffen Rohöl und Erdölerzeugnisse gem. Anhang XXV werden mit Verordnung (EU) 2023/2878 angepasst. Dies betrifft Änderungen der Art. 3m und 3n, den neuen Art. 3na sowie ein Verkaufs- und Übertragungsverbot von Tankschiffen des neuen Art. 3q.
  • Das Dienstleistungsverbot des Art. 5n wird u. a. um ein neues Verkaufs-, Liefer-, Verbringungs-, Ausfuhr- und Bereitstellungsverbot von bestimmter Software gem. des neuen Anhangs XXXIX für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen und Organisationen ergänzt. Zudem werden die Ausnahmeregelungen des Art. 5n angepasst.
  • Die Fristen des Art. 12b betreffend den Abzug von Investitionen aus oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland werden mit VO (EU) 2023/2878 verlängert.
  • Der neue Art. 12g verpflichtet Wirtschaftsbeteiligte dazu, beim Verkauf, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr bestimmter Güter oder Technologien (u. a. Güter der Anhänge XI, XX, XXXV und des neuen Anhangs XL) in ein Drittland ab dem 20. März 2024 die Wiederausfuhr nach und zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen (sog. No Russia Clause).
  • Verordnung (EU) 2023/2878 ändert zudem folgende Anhänge der VO (EU) Nr. 833/2014:
    • In Anhang IV werden 29 juristische Personen aus Russland und Drittländern neu aufgenommen.
    • In Anhang VII werden neue Güter aufgenommen, darunter u. a. Chemikalien, Lithiumbatterien und Thermostate.
    • In Anhang XXI werden neue Güter aufgenommen, u. a. verflüssigtes Propangas (LPG).
    • Anhang XXIII wird gemäß Anhang IV der VO (EU) 2023/2878 und Anhang XXIX gemäß Anhang V geändert.
  • Weiterhin führt der neue Art. 3p ein Kauf-, Einfuhr- und Verbringungsverbot für im neuen Anhang XXXVIIIA Teil A – C aufgeführte Diamanten ein.
  • Der neue Art. 5r führt bestimmte Meldepflichten für Unternehmen ein, deren Eigentumsrechte zu mehr als 40 % von einer in Russland niedergelassenen juristischen Person oder Organisation, einem russischen Staatsangehörigen oder einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Russland gehalten werden.

Verordnung (EU) 2023/2873 des Rates vom 18. Dezember 2023 erweitert u. a. die bisherigen Kriterien für eine Aufnahme in die Sanktionslisten. Durchführungsverordnung (EU) 2023/2875 des Rates vom 18. Dezember 2023 verhängt personenbezogene Sanktionen gegen weitere 61 Personen und 89 Einrichtungen.

Wie immer empfehlen wir dringend, die neuen Verordnungen und insbesondere die Produktlisten in den Anhängen genau zu prüfen, da die Komplexität der Maßnahmen sich weiterhin stetig erhöht.

Eine zusammenfassende Pressemitteilung der Europäischen Kommission zum 12. Sanktionspaket finden Sie hier sowie ein entsprechendes FAQ hier . Auch der Rat veröffentlichte zwei Pressemitteilungen zum 12. Sanktionspaket insgesamt ( hier ) sowie zu den personenbezogenen Sanktionen ( hier ).

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 Lara Panning

Lara Panning

Handelskontrollen, Zölle, Außenwirtschaftsrecht, Antidumping