Gene Editing

EU-Gentechnik­regelungen anpassen

26. Januar 2021 | Position

Gene-Editing zählt zu den größten Innovationen der Biotechnologie in den vergangenen beiden Jahrzehnten. Dabei handelt es sich um Methoden, mit denen einzelne DNA-Bausteine präzise wie noch nie bearbeitet werden können. Allerdings wird Gene-Editing in der EU mit der veralteten Gesetzgebung weitgehend ausgebremst. Wissenschaft und Unternehmen rufen den Gesetzgeber dazu auf, dringend das europäische Gentechnikrecht anzupassen.

Das EU-Gentechnikrecht sollte dringend an den modernsten, technologischen und naturwissenschaftlichen Entwicklungsstand angepasst werden. – Bild: © natali_mis-Fotolia.com
Das EU-Gentechnikrecht sollte dringend an den modernsten, technologischen und naturwissenschaftlichen Entwicklungsstand angepasst werden. – Bild: © natali_mis-Fotolia.com

Weltweit haben sich Gene-Editing-Methoden in verschiedenen Bereichen der Biowissenschaften etabliert. Wissenschaftler können damit bisher unheilbare Krankheiten entschlüsseln und neue Therapieansätze entwickeln. Auch lassen sich biobasierte Produkte herstellen, die nicht nur neue Funktionen oder Eigenschaften haben, sondern auch nachhaltiger gegenüber den bisherigen Verfahren sein können.

Durch gezielte Veränderungen im Genom von Kulturpflanzen können die notwendigen Züchtungsfortschritte für eine zukunftsfähige Landwirtschaft schneller und effizienter erreicht werden. Emmanuelle Charpentier und Jennifer A. Doudna, den Entwicklerinnen der wohl bekanntesten Gene-Editing-Methode CRISPR/Cas9, wurde für ihre Entdeckung letztes Jahr der Nobelpreis für Chemie verliehen.

EU-Gentechnikrecht veraltet

Mitte 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass durch Gene-Editing immer gentechnisch veränderte Organismen (GVO) entstehen, die nach dem Gentechnikrecht zugelassen werden müssen. Die Differenzierung auf Basis der konkreten Merkmale der erzeugten genetischen Veränderung, beispielsweise in einer Pflanze, ist nach Auslegung des EuGH in der EU-Gentechnikgesetzgebung nicht vorgesehen. Dabei können mit Hilfe der neuen Verfahren gerade auch solche Pflanzen erzeugt werden, die sich von natürlich entstandenen oder mit klassischer Kreuzung gezüchteten Sorten nicht unterscheiden. Das Urteil ist problematisch: Der EuGH urteilte auf Basis eines Gesetzes, dessen wissenschaftliche und technologische Grundlage aus den 1980er Jahren stammt und bis heute nicht aktualisiert wurde.

Gesetzgeber muss handeln

Die EU-Gentechnikregelungen sollten dringend an den modernsten, technologischen und naturwissenschaftlichen Entwicklungs- und Erkenntnisstand angepasst werden. Außerdem muss die EU für neue Entwicklungen offen sein. Darauf weisen VCI und Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) in einem aktuellen Positionspapier hin.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, welche Schlüsselrolle die Biotechnologie bei der Eindämmung des Virus spielt – von der Entschlüsselung des Genoms bis hin zur Entwicklung von Impfstoffen und Therapien. Dies reicht von der schnellen Sequenzierung des Krankheitserregers über die Impfstoff- und Therapieentwicklung bis hin zur Produktion.

Zukünftige Gesetzgebungen sollten sich daher zur Sicherheitsbewertung am wissenschaftlich begründeten Risikopotenzial der erzeugten Organismen orientieren und nicht an der verwendeten Herstellungsmethode. Bis dahin müssen unter den bestehenden Regelungen Möglichkeiten eröffnet werden, die Methoden des Gene-Editing auch für Europa nutzbar zu machen. Ansonsten gerät die EU gegenüber Ländern wie China und den USA in allen Bereichen der Biotechnologie ins Hintertreffen.

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