19. März 2019 | Bericht
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chemie-report-Artikelserie „Bürokratieabbau", Teil 1: Einführung und Überblick
PDF | 743 kB | Stand: 19. März 2019 -
chemie-report-Artikelserie „Bürokratieabbau", Teil 2: Außenwirtschaft
PDF | 736 kB | Stand: 17. April 2019
Das Thema Bürokratieabbau ist seit Jahren Teil der politischen Debatten. Die praktische Umsetzung der Versprechungen hat dagegen deutlich an Fahrt verloren. Der VCI möchte mit einer neuen Artikelserie in gebündelter Form auf bürokratische Hemmnisse hinweisen, denen VCI-Mitglieder ausgesetzt sind.
Die Bundesregierung verweist zu Recht auf einige Erfolge beim Bürokratieabbau in den vergangenen Jahren. Allerdings scheint der Prozess aktuell ins Stocken geraten zu sein. Unternehmen beklagen nach wie vor zunehmende Belastungen, etwa beim Mindestlohn oder beim Entsenden von Mitarbeitern in andere EU-Länder. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die langen Genehmigungszeiten beziehungsweise Bearbeitungszeiten der Ämter.
Gute Ideen endlich umsetzen
Aus Sicht des VCI gibt es zwar viele gute Ansätze, Bürokratie abzubauen. Insgesamt wird aber zu viel geredet und nur wenig konkret umgesetzt. Das bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz III lässt weiter auf sich warten. Da bis heute weder ein Eckpunktepapier noch ein Gesetzentwurf vorliegen, fordern viele Spitzenverbände die Bundesregierung fast wöchentlich zum Handeln auf. Auch die Schwerpunktsetzung sollte überdacht werden. Bisher liegt etwa ein Fokus auf der Reduzierung der Statistikpflichten. Diese machen aber nur noch 0,6 Prozent der gesamten Bürokratiekosten (Kosten aus Informations- und Dokumentationspflichten) aus. In der nachfolgenden Grafik ist deutlich sichtbar, in welchen Bereichen das wirkliche Entlastungspotenzial liegt:
INFOGRAFIK: Bürokratiekosten in Deutschland nach Themenbereichen
Für Informations- und Dokumentationspflichten nach Bundesrecht; Anteile in Prozent; Gesamtkosten im Jahr 2018: 50,2 Milliarden Euro
Bürokratieabbau ist deutlich mehr als nur der Abbau von unnötigen Regeln. Bürokratiebelastungen lassen sich bereits im Vorfeld durch gut verfasste Gesetze vermeiden. Dies setzt voraus, dass man allen Betroffenen während des Gesetzgebungsprozesses angemessene Zeit für Anmerkungen zur Verfügung stellt und die vorgetragenen Argumente anhört und auch ernst nimmt.
Einmal erlassene Regelungen lassen sich erfahrungsgemäß nur schwer wieder ändern. Man benötigt hierzu „Trägergesetze“ – wie die Bürokratieentlastungsgesetze. Eine weitere Möglichkeit, Gesetze und Verordnungen im Nachhinein zu ändern, ist ihre Evaluierung. Diese ist drei bis fünf Jahre nach Inkrafttreten gesetzlich vorgeschrieben, ab einem Schwellenwert von 1 Million Euro Erfüllungsaufwand.
Als Bürokratiebelastungen werden aber nicht nur die Regelungen empfunden. Oft sind es die alltägliche Umsetzung der geforderten Maßnahmen sowie verwaltungstechnische Behinderungen, die Unternehmen verzweifeln lassen.
Diese Artikelserie wird sich daher dem ganzen Spektrum an Bürokratieabbau widmen – von der Gesetzgebung bis zur Evaluierung, dem Behördenhandeln und natürlich ganz konkreten Hemmnissen aus den verschiedenen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens. So geht es Im chemie report 04/2019 um Bürokratie im Bereich „Außenwirtschaft“.
Aufruf:
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Hinweis:
Alle Teile der chemie-report-Artikelserie „Bürokratieabbau" finden Sie auch im PDF-Format im Download-Bereich im Kopf dieser Seite.
Dieser Artikel ist im chemie report 03/2019 erschienen.
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