chemie-report-Serie „Bürokratieabbau" – Teil 4: Steuern im Unternehmensalltag

Essen kann kompliziert sein

07. Juni 2019 | Bericht

Das Thema Bürokratieabbau ist seit Jahren Teil der politischen Debatten. Die praktische Umsetzung der Versprechungen hat dagegen deutlich an Fahrt verloren. Der VCI möchte mit seiner Artikelserie in gebündelter Form auf bürokratische Hemmnisse hinweisen, denen VCI-Mitglieder ausgesetzt sind. Dieses Mal geht es um die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten in Unternehmen.

In der Serie „Bürokratieabbau" der VCI-Mitgliederzeitschrift chemie report wird auf bürokratische Hemmnisse und wie diese zu überwinden sein könnten, hingewiesen. - Foto: © mnirat/stock.adobe.com
In der Serie „Bürokratieabbau" der VCI-Mitgliederzeitschrift chemie report wird auf bürokratische Hemmnisse und wie diese zu überwinden sein könnten, hingewiesen. - Foto: © mnirat/stock.adobe.com

Essen in der bezuschussten Kantine, Mahlzeiten auf Dienstreisen oder Bewirtung auf dienstlichen Veranstaltungen: Das kennt jeder. Welche komplizierten steuerrechtlichen Auswirkungen damit einhergehen, machen sich die wenigsten bewusst. Diese sind für die Unternehmen jedoch eine große bürokratische Belastung.

Die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Mahlzeiten, die an Arbeitnehmer bezuschusst beziehungsweise an Dritte (Geschäftspartner) ausgegeben werden, ist aufwändig und bürokratisch. Die entsprechenden Sachverhalte müssen immer einzeln geprüft, abgegrenzt und zugeordnet werden. Weil dies jeweils für die Lohnabrechnung, Buchhaltung und Umsatzsteuer erfolgen muss, sind zum Teil mehrere Mitarbeiter in den Unternehmen damit beschäftigt. Bei größeren Firmen können jährlich mehr als 100.000 Vorgänge dieser Art zu prüfen sein. Die Prozesse sind wegen der notwendigen Abgrenzungen auch nicht digitalisierbar.

Essen in der Kantine: Für viele gehört das zum Alltag. Steuerrechtlich gesehen sind Mahlzeiten im Unternehmen aber eine sehr bürokratische Angelegenheit. - Foto:
Essen in der Kantine: Für viele gehört das zum Alltag. Steuerrechtlich gesehen sind Mahlzeiten im Unternehmen aber eine sehr bürokratische Angelegenheit. - Foto: © CandyBox Images/stock.adobe.com

Aufgrund der Vielzahl der Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Mahlzeiten und der Menge der Fälle in den Unternehmen, wäre eine einheitliche steuerliche Behandlung aller Mahlzeiten wichtig, um Bürokratie abzubauen.

Betriebsveranstaltungen entbürokratisieren

Auch Betriebsveranstaltungen sind buchhalterisch Bürokratiegiganten. Zuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind nach Einkommensteuergesetz unabhängig davon zu bewerten, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind. Folglich werden auch „fiktive geldwerte Vorteile“ zugerechnet, etwa Kosten für anwesende Sanitäter, Stornokosten oder Trinkgelder. Das ergibt sich so nicht aus dem Gesetz und überbewertet auch den möglichen geldwerten Vorteil aus einer Betriebsveranstaltung.

Bei der steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen sollte auch die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer oder die Anzahl der Teilnehmer, mit denen kalkuliert wird, verwendet werden können. Dadurch könnten sich Unternehmen und Verwaltung enormen bürokratischen Aufwand ersparen. Daher sollte – innerhalb der Vorschrift oder mit einer Verwaltungsanweisung – klargestellt werden, dass auch auf die Teilnehmerzahl der Angemeldeten abgestellt werden kann.

Dieser Artikel stammt aus dem chemie report 7+6/2019.


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Dipl.-Wirt.-Inf. Angelika Becker

Dipl.-Wirt.-Inf. Angelika Becker

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