10. Dezember 2019 | Bericht
Gute Gesetzgebung stellt sicher, dass möglichst wenig bürokratischer Aufwand verursacht wird. Häufig entstehen bürokratische Belastungen nicht durch die Gesetze an sich, sondern durch deren praktische Umsetzung. Aktuell hofft der VCI, dass die jüngst beschlossene steuerliche Forschungsförderung möglichst bürokratiearm ausgestaltet wird.
Seit weit über zehn Jahren hat sich der VCI mit anderen Industrieverbänden vehement für die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung eingesetzt. Der Verband hält eine ergänzende steuerliche Förderung von Forschungsvorhaben für unerlässlich, um zusätzliche Forschungsinvestitionen in Deutschland anzuregen.
Nun haben Bundestag und Bundesrat endlich ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Unternehmen jeder Größe sind förderfähig, das Volumen ist auf 500.000 Euro pro Jahr begrenzt. Gefördert werden Kosten für Mitarbeiter, die in Forschungsvorhaben beschäftigt sind.
Möglichst wenig Bürokratie
Die Forschungszulage soll Lücken der bestehenden Forschungsförderprogramme füllen. Das Bundesforschungs- und das Bundesfinanzministerium erarbeiten derzeit die Verfahren zur administrativen Umsetzung der Forschungszulage. Für den VCI ist entscheidend, dass das Forschungsförderinstrument vorhersehbar, planbar und transparent in der Förderleistung ist. Der Aufwand für den einzelnen Mitarbeiter sollte minimiert werden. Entscheidend ist dann auch eine einfache, schnelle und rechtssichere Umsetzung.
Eine bürokratiearme Umsetzung ist besonders für die mittelständischen Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie wichtig. Sie haben häufig nicht die Ressourcen für umfangreiche Antragsverfahren.
Beantragung in zwei Stufen
Der Antrag auf Forschungszulage erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Er wird bei einem vom Bundesforschungsministerium beauftragten Projektträger eingereicht. Dieser prüft die Förderfähigkeit. Diese Prüfung soll verbindlich und rechtssicher sein und nicht mehr vom Finanzamt angefochten werden können. Nach Einschätzung des VCI sind die Weichen hier richtig gestellt. Beim Antrag sollten aus Verbandssicht gängige online-gestützte Formate eingesetzt werden und die Prüfungsmaßstäbe bundesweit einheitlich sein.
Der VCI setzt sich außerdem dafür ein, dass die Praxis der agilen Produktentwicklung von Mittelständlern gemeinsam mit ihren Kunden in der Forschungszulage angemessen berücksichtigt wird. Hinweise für eine praxisgerechte Definition der Forschungsvorhaben werden die Unternehmen in diesem Zusammenhang in einem VCI-Leitfaden finden.
Eine Beantragung der Forschungszulage wird bereits im Laufe des Jahres 2020 möglich sein. Der VCI empfiehlt jedoch, im ersten Schritt nur entsprechende Vorbereitungen im Forschungs- und Entwicklungscontrolling zu treffen und einen Antrag erst nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen. In einem zweiten Schritt wird das Finanzamt die Höhe der Forschungszulage feststellen. Auch dabei kommt es auf eine unbürokratische Abwicklung an.
Dieser Artikel stammt aus dem chemie report 12/2019.
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Dr. Martin Reuter
Energie- und Materialforschung, Forschungs- und Technologiepolitik
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