17. Februar 2020 | Bericht
Unternehmen sind bei Kauf- oder Erweiterungsplänen auf eine schnelle und effiziente Abwicklung ihrer Immobilienverträge angewiesen. Die derzeitige Praxis ist aber ein Paradebeispiel für Datenbürokratie in der analogen Verwaltungswelt und weit entfernt von zeitgemäßem E-Government. Nun könnte Besserung in Sicht sein.
Jährlich werden in Deutschland über eine Million Immobilienverträge notariell beurkundet. Der mit dem Immobilienerwerb einhergehende Zeit- und Verwaltungsaufwand ist dabei immens. Die für die Vertragsabwicklung relevanten Daten werden nicht nur im Notariat, sondern auch noch durch verschiedene Verwaltungsstellen erhoben und verarbeitet – zum Beispiel bei Denkmal- und Naturschutzbehörden oder beim Finanzamt.
Die Dienstleistungen dieser Verwaltungsstellen und die Kommunikation mit ihnen erfolgen weitgehend in Papierform auf dem Postweg. Dadurch vergehen schnell Wochen oder gar Monate bis zum Eintrag der Änderung ins Grundbuch, obwohl eigentlich nur wenige Stunden erforderlich wären. Zusätzlich variiert die grundsätzliche Beteiligung von Verwaltungsstellen je nach Bundesland und Kommune.
Bislang kein Digitalisierungskonzept
Zwar zählt die Abwicklung von Immobilienverträgen zu den rund 575 Verwaltungsleistungen, die bis 2022 online möglich sein sollen, für die Digitalisierung liegt bisher aber keinerlei Konzept vor. Um die Möglichkeiten einer digitalen Abwicklung auszuloten, haben Bundeskanzleramt, Nationaler Normenkontrollrat, Statistisches Bundesamt und Bundesnotarkammer daher ein Praxisprojekt durchgeführt.
Vollständige digitale Abwicklung möglich
Ergebnis des Projektes ist ein zentral betriebenes IT-Portal namens „eNoVA“ (Elektronischer Notariat-Verwaltung-Austausch). Mit eNoVA könnten die Notariate digital mit den Verwaltungsstellen kommunizieren und papierlos Verträge abwickeln. Die Vertragsdaten würden nur ein einziges Mal hinterlegt und das Once-only-Prinzip als tragende Säule des
E-Governments in den Grundstücksverkehr eingeführt. Zudem würden auch erstmals umfassende, aktuelle und qualitativ hochwertige Daten zu Immobilienmarkt und -preisen für Statistikämter, Bundesbank und andere Nutzer vorliegen.
Die Bundesnotarkammer ist zur Einrichtung des Portals bereit. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise die Festlegung eines federführenden Ressorts sowie die Schaffung beziehungsweise Anpassung der erforderlichen Rechtsgrundlagen. Benötigt wird zudem noch ein Gremium, das die zu meldenden Datenmerkmale definiert und die Meldebereitschaft aller Beteiligten dauerhaft evaluiert. Auch ein Portalbetreiber muss noch gefunden werden.
Dieser Artikel stammt aus dem chemie report 1+2/2020.
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