04. Oktober 2022 | Position
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VCI-Position - Topfkonservierung: Ein wichtiger Beitrag zum Green Deal
PDF | 146 kB | Stand: 04. Oktober 2022 -
VCI-Position - In Can Preservation: An Important Contribution to the Green Deal
PDF | 104 kB | Stand: 04. Oktober 2022
Die Topfkonservierung leistet einen wichtigen Beitrag, damit die übergeordneten Ziele des Green Deals erreichbar werden.
Ohne ausreichende Konservierung würden große Mengen von Produkten schneller verderben. Da viele nachhaltige Innovationen auf Wasserbasis beruhen, ist die Verfügbarkeit einer wirksamen Konservierung nicht nur derzeit sondern auch für zukunftsorientierte Produkte unentbehrlich.
Als Biozidprodukte unterliegen Topfkonservierer dem Zulassungssystem unter der BPR. Diese ist der geeignete Rechtsrahmen, um Biozidprodukte hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Mensch Tier und Umwelt bewerten zu können. Mit dem Zulassungsverfahren kann gewährleistet werden, dass nur sichere Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden. Das komplexe und aufwändige Verfahren darf aber nicht dazu führen, dass wichtige Ziele des Green Deals - wie die ambitionierten Klimaschutzziele, die Mobilisierung der Industrie für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft bis hin zum energie- und ressourcenschonenden Bauen und Renovieren - unterlaufen werden.
Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel, Farben und Lacke, bauchemische Produkte, Additive für die Textil-, Papier- und Lederherstellung, Schmierstoffe, Kraftstoffe, Klebstoffe und Leime etc. - vielfältige wässrige Formulierungen kommen in industriellen und professionellen Anwendungen sowie beim Endverbraucher zum Einsatz. Insgesamt haben Produkte auf Wasserbasis einen großen wirtschaftlichen Wert und stellen in vielen Anwendungen inzwischen einen hohen Anteil dar. Viele Ausgangsstoffe und Vorprodukte werden ebenfalls als wässrige Formulierung weiterverarbeitet. Die Verfügbarkeit von Wasser ist die Grundlage für die Entwicklung von Leben. Das bedeutet aber auch, dass organische, und damit biologisch abbaubare Substanzen in einem wässrigen Medium unterschiedlichen Mikroorganismen eine gute Lebensgrundlage bieten. Eine Konservierung ist daher unter diesen Bedingungen unerlässlich.
Mikrobieller Befall stellt einen Qualitätsverlust dar. Selbst wenn er noch nicht sichtbar ist, kann ein Befall bereits zu messbaren Einbußen in der Produktleistung führen, z. B. sich negativ auf die Gebrauchsdauer und Beständigkeit lackierter Erzeugnisse oder geklebter Bauteile auswirken. Verbraucher lehnen eine durch den Befall verdorbene Ware, nicht zuletzt aufgrund der durch die biologischen Abbauprozesse einsetzenden starken Geruchsbildung ab. Schwerwiegende gesundheitliche Folgen für den Anwender mikrobiell befallener Produkte sind nicht auszuschließen.
Aufgrund der Bewertungspraxis und wirtschaftlicher Überlegungen sind allderings schon heute viele der ursprünglich erlaubten Wirkstoffe für Konservierungsmittel nicht mehr verfügbar. Es ist davon auszugehen, dass es zu weiteren Einschränkungen bzw. Verboten der derzeitig noch verwendeten Konservierungsmittel kommen wird. Da auf absehbare Zeit weder geeignete Alternativen zur chemischen Konservierung bereitstehen noch der Ersatz bisheriger Wirkstoffe durch effektive neuentwickelte Wirkstoffe realistisch erscheint, ist die Erreichung der Ziele des Green Deals auf die Verfügbarkeit und die Verwendung der derzeitigen Substanzen angewiesen. Sollte eine ausreichende Konservierung zukünftig aus technischen oder regulatorischen Gründen nicht mehr möglich sein, hätte dies negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Ressourcenverfügbarkeit.
- Durch eine geringe Haltbarkeit wären Lagerung und Transport stark eingeschränkt.
- Bestimmte Produkte wären nicht mehr verfügbar.
- Gebinde müssten nach dem Öffnen sofort vollständig verbraucht werden.
- Zahlreiche Herstellungsverfahren wären nicht mehr geeignet.
Viele kleine und mittelständische Unternehmen sowie Endverbraucher wären direkt betroffen.
Die heute gängigen chemischen Konservierungsmittel sind im Allgemeinen hochwirksam und werden nur in geringen Dosen eingesetzt. Prinzipiell gibt es auch andere „biozidfreie“ Methoden, mit denen ein mikrobieller Befall verhindert, beseitigt oder eingedämmt werden kann. Allerdings haben die alternativen Ansätze meist gravierende Nachteile, beispielsweise sind sie entweder nicht praktikabel oder mit hohem Ressourcen- und Energieaufwand verbunden.
Fazit
Zur Kontrolle der verschiedenen schädlichen Mikroorganismen bedarf es oft der Kombination unterschiedlicher, sich ergänzender Wirkstoffe. Die Auswahl an Wirkstoffen ist jedoch aufgrund der technischen Anforderungen der verschiedenen Anwendungen schon jetzt stark eingeschränkt. Praktisch kommt nur eine geringe Anzahl an Wirkstoffen zum Einsatz. Mit der obligatorischen Kopplung der Wirkstoffprüfung an eine Neubewertung der Einstufung und Kennzeichnung eines Wirkstoffes, sowie immer weiter steigenden Anforderungen ist davon auszugehen, dass viele der relevanten Wirkstoffe in Kürze nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Sollte dieser Fall eintreten, wäre eine Konservierung, die wässrige Rezepturen zuverlässig vor Befall mit schädlichen Mikroorganismen schützt, technisch nicht mehr machbar. In einigen Bereichen wäre ein Rückschritt zu Produkten auf Basis organischer Lösemittel zu erwarten.
Zentrale Anliegen von Herstellern und Anwendern
Der VCI setzt sich dafür ein, dass heute und zukünftig eine wirksame Konservierung von Waren und Produkten möglich ist. Hierzu muss der Nutzen der Konservierung anerkannt werden und Innovationen wie auch Weiterentwicklungen gefördert werden. Zentral ist hierbei auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit Produktionen in der EU.
Nutzen und Vorteile der chemischen Konservierung berücksichtigen
- Konservierung leistet einen wichtigen Beitrag zum Green Deal
Eine geeignete Konservierung hat für Gesellschaft und Umwelt viele Vorteile. Sie wirkt sich positiv auf den Arbeits- und Verbraucherschutz aus. Durch die Vermeidung von Abfall trägt sie außerdem zum Ressourcen- und Umweltschutz bei. - Risikobewertung statt Konsequenzen aus gefahrenbasierter Stoffeinstufung
Eine automatische Beschränkung der Wirkstoffgenehmigung aufgrund der gefahrenbezogenen Einstufung des Stoffes (CLH[1]) ist nicht zielführend. Es müssen vielmehr das tatsächliche Risiko und der Nutzen der vorgesehenen Produktanwendung für Umwelt und Gesellschaft insgesamt berücksichtigt werden.
Innovation fördern und weitere Bürokratisierung und vorauseilende Überregulierung durch Umsetzung der BPR vermeiden
- Rahmenbedingungen für die Verfügbarkeit von Wirkstoffen verbessern
Nur mit einem ausreichenden Spektrum an verfügbaren Wirkstoffen mit möglichst verschiedenen Wirkmechanismen lassen sich neue und innovative Biozidprodukte formulieren. Einschränkungen und Nicht-Genehmigungen von Wirkstoffen müssen risikobasiert begründet sein und sind so anzupassen, dass die rechtzeitige Entwicklung von Alternativen möglich bleibt. - Planungssicherheit bei der Wirkstoffgenehmigung schaffen
Ein stabiles regulatorisches Umfeld gibt verlässliche Rahmenbedingungen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verschärfung der Bewertungsgrundlagen darf keinen verzögernden Einfluss auf laufende Genehmigungs- und Zulassungsverfahren haben. Die Umsetzung bestehender Regelungen muss fokussiert werden. - Zeitlichen Aufwand zur Wirkstoffgenehmigung und Biozidproduktzulassung reduzieren
Die schnellere Vermarktung neuer Wirkstoffe und darauf basierender Biozidprodukte kann z. B. durch pragmatische Umsetzung von Artikel 55 (2) der BPR erfolgen.
Funktionieren des EU-Binnenmarktes und Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen
- Datenanforderungen anpassen
Reduzierte bzw. gestaffelte Datenanforderungen entsprechend dem vorgesehenen Einsatzvolumen und Anwendungsprofil („Tonnage Approach“) können das wirtschaftliche Risiko reduzieren. - Bürokratischen Aufwand reduzieren und Gebühren senken
Auch ökonomische Gründe spielen eine Rolle. Um die Antragstellung zu fördern, und mit Blick auf die bereits hohen Kosten für die Dossiererstellung, sollten die Gebühren für die Genehmigung von Wirkstoffen und Zulassung von Produkten gesenkt werden. - Im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz die Hürde für Herstellungsprozesse innerhalb der EU nicht weiter erhöhen
Erzeugnisse oder Produkte können außerhalb der EU oft mit erheblich geringerem Aufwand hergestellt werden. Das aufwendige Genehmigungs- und Zulassungsverfahren unter der BPR muss bei Verwendung der Vorprodukte außerhalb der EU nicht durchlaufen werden. Oft fehlen auch vergleichbare Regelungen. Hersteller außerhalb der EU bzw. Importeure von Produkten oder Erzeugnissen haben daher oft einen Wettbewerbsvorteil. Im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz darf die Hürde für Herstellungsprozesse innerhalb der EU nicht weiter erhöht werden.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Dr. Evelyn Roßkamp
Biozide, Human-Biomonitoring, Innenraumluft, VCI-Serviceplattform "REACH, CLP und Biozide"
- E-Mail: rosskamp@vci.de