Biozidverfahren

Stellungnahme zur Erhöhung der ECHA-Gebühren

02. April 2025 | Position

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Die Höhe der Gebühren, die vom Antragsteller getragen werden müssen, stellen eine enorme Belastung für die Unternehmen dar.

Die EU-Kommission möchte die Gebühren, die von der ECHA für Dienstleistungen im Rahmen der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) erhoben werden, erhöhen. © Countrypixel /stock.adobe.com
Die EU-Kommission möchte die Gebühren, die von der ECHA für Dienstleistungen im Rahmen der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) erhoben werden, erhöhen. © Countrypixel /stock.adobe.com

Bei den enormen Kosten, die Antragsteller im Biozidverfahren tragen müssen, sind auch die Gebühren ein wichtiger Faktor. Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Situation, dem kontinuierlichen und inzwischen deutlich sichtbaren Verlust von Wirkstoffen und Biozidprodukten für bestimmte Anwendungen sowie dem Ausbleiben von Innovationen unter sich stetig ändernden Bedingungen stehen wir einer solchen Gebührenerhöhung sehr kritisch gegenüber. In unserer Stellungnahme, die wir Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung stellen, gehen wir ausführlicher auf die einzelnen Aspekte ein.

Vielfache Gebühren und hohe finanzielle Belastungen

Die Höhe der Gebühren und Kosten für Studien etc., die vom Antragsteller getragen werden müssen, stellen eine enorme Belastung für die Unternehmen dar. Die betrifft auch Unternehmen, die zwar keine Biozidprodukte vermarkten möchten, jedoch aufgrund fehlender Verfügbarkeit Anträge auf Wirkstoffgenehmigung und Zulassung von Biozidprodukten für eigene Anwendungen einreichen Zahlungen müssen bereits zu Beginn des Verfahrens geleistet werden. Zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel der Ausgang des Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahrens offen. Bei neuen Wirkstoffen oder Produkten kommt hinzu, dass die Akzeptanz im Markt nur abgeschätzt werden kann. Ob ein Produkt zugelassen, vom Kunden/Verwender akzeptiert und die Investitionen sich amortisieren werden, ist unsicher. Hinzu kommt, dass die Nachfrage an bestimmten Produkten starken Schwankungen im Markt, abhängig vom Vorkommen der Schadorganismen, unterworfen sein kann. Vor dem Hintergrund des für alte Wirkstoffe auslaufenden Datenschutzes zum Ende 2025 und die unsichere bzw. unbefriedigende Finanzierung neuer Studien könnte eine Gebührenerhöhung das Aus für viele Stoffe bedeuten. Hohe Gebühren wirken sich nachteilig auf Innovationen aus und gefährden die Resilienz!

Gebührenstruktur und Erfahrungen mit den Verfahren

Neben der Anpassung an die Inflation wird in der bisherigen Gebührenverordnung (EU) Nr. 564/2023 auch die ständige Überprüfung der Gebühren gefordert. Die EU-Kommission soll hierbei alle Informationen berücksichtigen, die im Zusammenhang mit zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der Agentur verfügbar werden. Insbesondere den Auswirkungen auf kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) ist Rechnung zu tragen. Wir vermissen eine differenzierte Auseinandersetzung mit der bestehenden Gebührenstruktur. Einige der bisherigen Gebührentatbestände halten wir für nicht mehr zeitgemäß schlagen in unserer Stellungnahme konkrete Punkte zur Änderung vor. Wir befürchten, dass die Erhöhung von Gebühren im Zusammenhang mit Unionszulassungen eine Verschiebung hin zu nationalen Zulassungen verursachen könnte und so die Vorteile, die eine Unionszulassung bietet, konterkariert.

Realistische Bewertung der Inflation

Wir stellen nicht in Frage, dass es seit 2013 insgesamt eine hohe allgemeine Inflation gegeben hat. Für diese sind jedoch maßgeblich gestiegene Preise für Energie und Lebensmittel verantwortlich. Eine Steigerung der Gebühren um 19,5 % halten wir für Biozidverfahren, die von diesen beiden Hauptfaktoren unabhängig sind, für nicht gerechtfertigt.

Unsere Forderungen

Wir bitten den Gesetzgeber, vor einer Erhöhung der Gebühren die bisherige Gebührenstruktur und die Gebührenverordnung umfassend zu prüfen und auch das Potenzial durch eine bessere Umsetzung der BPR zu berücksichtigen. Der gesamtwirtschaftliche Situation sollte Rechnung getragen werden. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass Kosten für Genehmigungs- und Zulassungsprozesse bereits frühzeitig in der Budgetplanung von Unternehmen berücksichtigt werden. Eine Erhöhung der Gebühren ohne ausreichende Übergangsfristen würde die Finanzplanung von Antragstellern torpedieren und den bestehenden Markt verzerren. Auch bei den Gebühren benötigen die betroffenen Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Evelyn Roßkamp

Dr. Evelyn Roßkamp

Biozide, Human-Biomonitoring, Innenraumluft, VCI-Serviceplattform "REACH, CLP und Biozide"