18. Dezember 2018 | Position
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VCI Information on Preservation of Chemical Products
PDF | 229 kB | Stand: 18. Dezember 2018
Die vorliegende VCI-Information beleuchtet die Gründe für den Einsatz von Konservierungsmitteln und erläutert, warum unterschiedliche Wirkstoffe dafür unbedingt erforderlich sind. Es zeigt die Gründe für den zunehmenden Wegfall von Wirkstoffen auf und skizziert Lösungsansätze, die zur künftigen Verfügbarkeit von Konservierungsmitteln beitragen können.
Konservierungsmittel dienen dem Schutz von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen in Behältern und Gebinden vor mikrobiellem Befall. Ihre Verwendung führt dazu, dass die mit ihnen behandelten Produkte länger haltbar sind und auch nach längerer Lagerung bzw. ggf. auch nach Öffnen des Gebindes noch bestimmungsgemäß verwendet werden können. Die Industrie arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Produkte sowohl im Hinblick auf Funktionalität und Haltbarkeit als auch in Bezug auf Umwelt- und Gesundheitsschutz. Neben der Verbesserung von Rezepturen hat die Industrie auch die Verwendung von Konservierungsmitteln optimiert und setzt sie zielgerichtet ein. Dabei gilt das Motto „So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich“.
Die VCI-Information umfasst folgende Aspekte:
- Gesetzliche Vorgaben für Konservierungsmittel
- Gründe für den Einsatz von Konservierungsmitteln
- Unterschiedliche Wirkstoffe sind erforderlich
- Anzahl verfügbarer Wirkstoffe zur Konservierung sinkt
- Lösungsansätze zur künftigen Verfügbarkeit von Konservierungsmitteln
In letztgenanntem Kapitel kommt der VCI zu folgenden Schlüssen:
Der Verzicht auf Konservierungsmittel ist aus Sicht des VCI kein zielführender Ansatz im Sinne des Verbraucher- und Umweltschutzes. Ohne den Einsatz geeigneter Konservierungsmittel würde der Fortschritt, der in den vergangenen Jahrzehnten erreicht wurde, wieder zunichte gemacht: Eine Rückkehr zu lösungsmittelhaltigen Systemen oder die Verwendung von Wirkstoffen, die aufgrund kritischer Eigenschaften durch Wirkstoffe mit besseren Eigenschaften, aber geringerer Wirksamkeit substituiert wurden, lehnt der VCI mit Sicht auf den Umwelt- und Gesundheitsschutz ab. Die positiven Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte sowohl im Arbeitsschutz wie auch zur Abfallvermeidung dürfen nicht durch regulatorisch bedingte Rückschritte in der Konservierung konterkariert werden. Die Biozidprodukte-Verordnung (BPR) trägt durch ihr zweistufiges Bewertungsverfahren maßgeblich zu einer nachhaltigen Verwendung von Biozidprodukten bei. Sie gewährleistet durch umfangreiche Datenanforderungen, Prüfung und risikobasierte Bewertung der jeweiligen Anwendung durch die zuständigen Behörden, dass nur Biozidprodukte auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden, die keine unannehmbaren Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben.
Durch die fortschreitende harmonisierte Einstufung (CLH-Prozess) lassen sich die zu erwarteten Einschränkungen gut prognostizieren. Wegen der hohen Hürden für die Genehmigung neuer Wirkstoffe und die Zulassung von Biozidprodukten kann der Verringerung der Anzahl verfügbarer Wirkstoffe nicht entgegengewirkt werden. Obwohl die BPR an verschiedenen Punkten Erleichterungen für die Zulassung bestimmter Biozidprodukte definiert - zum Beispiel über die Möglichkeit einer vereinfachten Zulassung oder einer vorläufigen Zulassung - sind diese kaum praktikabel und stellen nur in sehr wenigen Fällen eine Vereinfachung dar. Es wird daher befürchtet, dass in absehbarer Zeit nicht mehr für alle Anwendungen geeignete Wirkstoffe und zugelassene Biozidprodukte zur Verfügung stehen werden.
Der VCI setzt sich daher im bestehenden regulatorischen Rahmen für folgende Lösungsansätze ein:
- Bei der Wirkstoffgenehmigung muss das tatsächliche Risiko berücksichtigt werden. Eine generische Kopplung der Wirkstoffgenehmigung an die rein gefahrenbasierte Einstufung im CLH-Prozess ist nicht zielführend.
- Um den vielfältigen Anforderungen der Konservierung verschiedenster Produkte gerecht zu werden, müssen die Hürden im Zulassungsprozess für Biozidprodukte im Rahmen des Gesetzestextes möglichst minimiert werden. Vorhandener Spielraum für Datenanforderungen und Kosten sollte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zugunsten der Verfügbarkeit von Biozidprodukten genutzt werden. Außerdem dürfen Unsicherheiten nicht verstärkt, sondern müssen ausgeräumt werden.
- Durch eine ganzheitliche systematische Bewertung aller „alten“ PT-6-Wirkstoffe, die sich derzeit noch in der Überprüfung befinden, würde eine bessere Vergleichbarkeit und die Identifizierung der wirklich kritischen Stoffe ermöglicht und ein sukzessiver Wegfall aller verfügbaren Wirkstoffe aufgrund von rein gefahrenbasierten Überlegungen verhindert werden.
Das vollständige Informationspapier des VCI mit einem Umfang von neun Seiten steht im Download-Bereich im Kopf dieser Seite als sogenannte „Langfassung" zur Verfügung. Es enthält auch einen Anhang zur Begriffserklärung sowie eine Liste von Beispielen für konservierte End- und Zwischenprodukte.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Dr. Evelyn Roßkamp
Biozide, Human-Biomonitoring, Innenraumluft, VCI-Serviceplattform "REACH, CLP und Biozide"
- E-Mail: rosskamp@vci.de