18. März 2025 | Bericht
Die korrekte Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen ist eine Aufgabe, die Sorgfalt und Detailkenntnisse des Regelwerkes erfordert.

Die bekannten, quadratischen Gefahrensymbole in orangener Farbe (zum Beispiel: Andreaskreuz, Flamme oder Totenkopf) auf den Verpackungen chemischer Produkte wurden ab 2010 durch neue, rautenförmige Gefahrenpiktogramme mit roter Umrandung abgelöst. Der Grund war die Einführung der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) zur Angleichung an das GHS. Welche neuen Gefahrenpiktogramme an die Stelle der alten Gefahrensymbole treten, zeigt eine Grafik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die unten verlinkt ist.
Nach mehr als 40 Jahren hat das „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) das bisherige europäische System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien abgelöst. Die entsprechende Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Umsetzung von GHS im europäischen Recht ist Anfang 2009 in Kraft getreten. Auf den ersten Blick fallen vor allem die optischen Anpassungen in der Gefahrenkommunikation auf. Die neuen rautenförmigen Piktogramme unterscheiden sich in Form und Inhalt deutlich von den bisherigen orangefarbenen Gefahrensymbolen.
In den darauffolgenden Jahren hat sich das GHS global durchgesetzt und wird jetzt weltweit genutzt, um die Sicherheit im Umgang mit chemischen Stoffen zu erhöhen. Branchenweit wurden Schulungen durchgeführt und Systeme angepasst, um den Übergang zu den GHS-konformen Kennzeichnungen zu unterstützen. Seitdem ist das GHS ein zentraler Bestandteil in der Gefahrenkommunikation für Chemikalien und sorgt für eine einheitliche und klar verständliche Kennzeichnung mit GHS-Labeln, die unabhängig von Landesgrenzen konsistent ist. Dies hat nicht nur die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert, sondern auch einen wesentlichen Beitrag für die menschliche Gesundheit und die Umwelt geleistet.
Neue EU-Gefahrenklassen 2023
Die Europäische Kommission hat die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 zur Änderung der CLP-Verordnung veröffentlicht, die neue Gefahrenklassen und Kriterien definiert.
Die neuen Gefahrenklassen umfassen
- ED HH (Endokrine Disruption - menschliche Gesundheit) in Kategorie 1 und 2
- ED ENV (Endokrine Disruption - Umwelt) in Kategorie 1 und 2
- PBT (persistent, bioakkumulierbar, toxisch)
- vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierbar)
- PMT (persistent, mobil, toxisch)
- vPvM (sehr persistent, sehr mobil)
Die entsprechenden Gefahrenhinweise werden in EUH-Sätzen umgesetzt, um die jeweiligen Gefahren klar zu kommunizieren. Die neuen Gefahrenklassen sind aktuell jedoch nur in der EU eingeführt und verpflichtend und wurden bisher nicht im GHS umgesetzt. Die Europäische Union setzt sich für eine zeitnahe Implementierung auf GHS-Ebene ein.
Kontakt
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Dr. Florian Ritz
CLP, Einstufung und Kennzeichnung, GHS, Ethanol, Giftinformation, Ökotoxikologie, Partikeleffekte, Sicherheitsdatenblatt
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