Herausforderungen bei der CLP-Verordnung

Hand in Hand mit REACH

01. Dezember 2021 | Bericht

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Mit der CLP-Verordnung wurde das von den Vereinten Nationen entwickelte Globale Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in der EU zum 1. Juni 2015 vollständig umgesetzt. Ein Überblick über aktuelle Herausforderungen bei der Umsetzung der Verordnung:

Die Themen der CLP-Verordnung sind „Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures“. Sie ist in Europa seit 2009 in Kraft. © ernsthermann - Fotolia
Die Themen der CLP-Verordnung sind „Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures“. Sie ist in Europa seit 2009 in Kraft. © ernsthermann - Fotolia

Die Einstufungskriterien und die Kennzeichnungsvorschriften des GHS werden im Abstand von zwei Jahren weiterentwickelt und anschließend in die europäischen Regularien übernommen. Die fortlaufende Übernahme harmonisierter Einstufungen und Kennzeichnungen von Stoffen in Anhang VI der CLP-Verordnung erfolgt durch jährliche Anpassungen. Die CLP-Verordnung wird somit auch zukünftig laufend überarbeitet. Daraus folgt, dass der Anpassungs- und Bearbeitungsbedarf in den Unternehmen sehr hoch bleibt.

Einstufung und Kennzeichnung

In bestimmten Fällen sieht die CLP-Verordnung eine europaweit harmonisierte Einstufung von Stoffen und entsprechende Einträge im Anhang VI der Verordnung vor. Dies hat gravierende Auswirkungen, auch auf viele nachgelagerte Rechtsbereiche. Unternehmen sollten deshalb kontinuierlich verfolgen, ob die Behörden ein Verfahren zur harmonisierten Einstufung eines ihrer Stoffe starten. Sie sollten ihre Kommentare frühzeitig und spätestens im Rahmen der öffentlichen Konsultation einbringen.

Mitteilungspflichten nehmen zu

Das europäische Vorhaben, die Mitteilungspflichten an beauftragte Stellen zur gesundheitlichen Notversorgung (Giftinformationszentralen) in der EU zu harmonisieren, ist mittlerweile weit fortgeschritten. Die Festlegung harmonisierter Anforderungen im Anhang VIII der CLP-Verordnung befindet sich in der finalen Abstimmung auf europäischer Ebene. Änderungen gegenüber derzeit gültigem Recht ergeben sich insbesondere bei den zu übermittelnden Informationen und dem zu verwendenden Austauschformat für Stoffe und Gemische, die als gefährlich eingestuft sind.

Neu eingeführt wird ein Unique Formula Identifier (UFI) zur eindeutigen Identifizierung der Zusammensetzung. Vorgesehen ist eine zeitlich gestaffelte Umsetzung, der dann europaweit geltenden Anforderungen. Die Meldung soll für Verbrauchergemische ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend sein, für gewerblich genutzte Gemische ein Jahr später und für rein industriell eingesetzte Gemische ab dem 1. Januar 2024.

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Dieser Artikel ist Bestandteil eines Sonderteils zu REACH und CLP aus dem chemie report 10/2016. Den gesamten Sonderteil finden Sie im Download-Bereich im Kopf dieser Seite als sogenannten „Ergänzenden Download". Hier geht es zu den weiteren Artikeln im html-Format:


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Dipl.-Ing. Bernd Berressem

Dipl.-Ing. Bernd Berressem

Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Arbeitsmedizin, Ausschuss für Gefahrstoffe