Umstrittene Entscheidung

Frankreich verbietet Titandioxid in Lebensmitteln

22. Mai 2019 | Bericht

In Frankreich dürfen Lebensmittel ab Januar 2020 kein Titandioxid mehr enthalten. Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft BLL hält diese Entscheidung für falsch. Auch der Mineralfarbenverband und die VCI-Fachvereinigung Lebensmittelzusatzstoffe teilen diese Einschätzung.

Ab 2020 ist die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln in Frankreich verboten. - Foto: © Lukas Godja/stock.adobe.com
Ab 2020 ist die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln in Frankreich verboten. - Foto: © Lukas Godja/stock.adobe.com

Mit großer Sorge hat die europäische Lebensmittelwirtschaft in den vergangenen Monaten eine Initiative der französischen Regierung verfolgt, die Verwendung des ohne Bedingungen europaweit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffes Titandioxid (E 171) national zu verbieten. Nach monatelangen Ankündigungen hat Frankreich am 25. April 2019 einen entsprechenden Erlass veröffentlicht: Ohne „Wenn“ und „Aber“ sollen Lebensmittel mit dem Zusatzstoff E 171 ab Januar 2020 zunächst für ein Jahr vom französischen Markt verschwinden.

Der Erlass sieht keine Anerkennungsklausel für Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten vor; auch sind keine Export-, Übergangs- oder Abverkaufsregelungen getroffen. Er wirft daher für die Wirtschaftsbeteiligten viele Fragen auf. Die im Erlass angeführten Begründungen stützen sich auf eine einzelne Studie aus dem Jahr 2017. Danach wird ein Zusammenhang mit der Entstehung von Darmkrebs im Rattenmodell angenommen. Diese Studie ist bekannt und wurde bereits durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bewertet und entkräftet.

EU-Kommission muss jetzt handeln

Es gibt im europäischen Zusatzstoffrecht aus gutem Grund keine Rechtsgrundlage für die einzelnen Mitgliedsstaaten, um aufgrund einseitiger Bedenken nationale (Verbots-)Maßnahmen zu ergreifen. Die wissenschaftsbasierte Risikobewertung von Zusatzstoffen wird in der EU zentral von der EFSA durchgeführt, für das Risikomanagement ist die Europäische Kommission zuständig. Frankreich beruft sich deshalb auf eine Sofortmaßnahme nach Art. 54 der Lebensmittelbasis-Verordnung; diese ist für Gefahr im Verzug vorgesehen. Damit müssen sich jetzt alle Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission im verantwortlichen Ständigen Ausschuss befassen. Die Kommission muss nun tätig werden, entweder gegen Frankreich oder – sofern die Bedenken geteilt werden – zumindest mit einer Änderung der Vorschriften für Titandioxid.

Was rechtfertigt den Zeitpunkt und die Unverhältnismäßigkeit des Markteingriffs mit Auswirkungen in allen Mitgliedsstaaten? Es handelt sich aus Sicht des BLL um einen höchst politisch motivierten Vorgang: Frankreichs Sorge gilt nicht der Volksgesundheit, sondern den NGOs, besonders den Nanotechnologie-Skeptikern und Gegnern von „Nano“ in Lebensmitteln. Es geht bei Titandioxid daher auch um die Fragen: Handelt es sich um „Nanomaterial“? Nach welcher Definition? Ist der Zusatz im Lebensmittel folglich kennzeichnungspflichtig? Am Beispiel von Titandioxid soll politischer Druck aufgebaut werden mit dem Ziel, Nanomaterialien breiter zu definieren und die Vorschriften zur Kennzeichnung zu verschärfen.

Am Zug sind nun die Mitgliedstaaten. Deshalb haben der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, die VCI-Fachvereinigung Lebensmittelzusatzstoffe und der Verband der Mineralfarbenindustrie die Bundesregierung aufgefordert, sich deutlich pro-europäisch zu positionieren und die Kommission beim Vorgehen gegen Frankreich zu unterstützen.

Die Initiative Frankreichs ist für uns nicht schlüssig, da wissenschaftlich nicht fundiert. Sie wird für den Binnenmarkt erhebliche ökonomische Folgen haben. Die besondere Gefahr aber ist, dass das einseitige Aussetzen der Verwendung eines gemeinschaftlich zugelassenen, als sicher anerkannten Zusatzstoffs durch einen Mitgliedstaat erhebliche Folgen für das Ansehen und den Stellenwert der EFSA haben wird. Das Vertrauen in die europäischen Zulassungsregelungen, mehr noch: in das gesamte Konzept der Lebensmittelsicherheit, wird in ganz Europa schwer beschädigt.

Gastbeitrag von Dr. Sieglinde Stähle, Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL).


Dieser Artikel ist im chemiereport 5/2019 erschienen.

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 Ulrike Zimmer

Ulrike Zimmer

Bereichsleitung Wissenschaft, Technik und Umwelt, Geschäftsführung Fonds der Chemischen Industrie (FCI)