EU-Kommission muss eigenen Entwurf vorlegen

Beschränkung von Mikroplastik wird dieses Jahr konkret

26. Januar 2021 | Bericht

Fast drei Jahre sind vergangen, seit die EU-Kommission 2018 in ihrer Plastikstrategie die Beschränkung von Mikroplastik vorgeschlagen hat. Seitdem ist das angestoßene REACH-Beschränkungsverfahren stetig vorangeschritten. 2021 wird die Behörde nun hoffentlich einen rechtskonformen und für die Industrie sowie Behörden praktikablen Änderungsentwurf vorlegen. Worauf kommt es dabei an?

Bislang fehlt noch eine geeignete Definition, um die geplante Beschränkung von Mikroplastik umsetzen zu können. Der VCI hofft, dass die EU-Kommission diese bei ihrem Vorschlag 2021 mitliefert. - Bild: © Pcess609/stock.adobe.com
Bislang fehlt noch eine geeignete Definition, um die geplante Beschränkung von Mikroplastik umsetzen zu können. Der VCI hofft, dass die EU-Kommission diese bei ihrem Vorschlag 2021 mitliefert. - Bild: © Pcess609/stock.adobe.com

Im Auftrag der EU-Kommission hatte die europäische Chemikalienagentur ECHA zunächst 2019 den Entwurf eines Beschränkungsdossiers für „intentionally added microplastics“ vorgelegt. Dieser wurde anschließend durch die ECHA-Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analysen (SEAC) geprüft. Die Stellungnahmen der Ausschüsse zum Beschränkungsdossier sollen in Kürze final vorliegen. Danach muss die EU-Kommission den Behörden der Mitgliedstaaten innerhalb von drei Monaten einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung der Beschränkung machen.

Große Erwartungen der Industrie

Während der ersten von zwei öffentlichen Konsultationen gingen allein rund 500 Beiträge aus der chemischen Industrie und von anderen Stakeholdern bei der ECHA ein. Der VCI hat die öffentlichen Konsultationen mit insgesamt drei Stellungnahmen begleitet (siehe „Service“).

Demnach lehnt die chemisch-pharmazeutische Industrie eine Beschränkung von Mikroplastik unter REACH nicht grundsätzlich ab, erwartet aber ein hohes Maß an Rechts- und Planungssicherheit für die betroffenen Sektoren. Die EU-Kommission muss einen rechtskonformen Beschränkungsvorschlag vorlegen.

Geeignete Definition fehlt noch

Ein zentraler Punkt ist die Formulierung einer geeigneten Definition von "intentionally added microplastics". Diese fehlt bislang leider noch, und die bisherigen Vorschläge dürften später in den Nationalstaaten zu Problemen beim Vollzug der Beschränkung führen. Der VCI geht auch davon aus, dass den örtlichen Behörden keine geeigneten Analysemethoden zur Verfügung stehen, um die sehr breit gefasste Definition der ECHA, beispielsweise bei Importen, zu kontrollieren. Eine Anpassung der Definition ist daher zwingend erforderlich.

Obwohl der endgültige Änderungsentwurf der Europäischen Kommission noch nicht vorliegt, empfiehlt der VCI seinen Mitgliedern schon jetzt, eine Prüfung ihrer Produktportfolios auf mögliche „intentionally added microplastics“, um geforderte Fristen rechtzeitig umsetzen zu können.

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Dr. Denis Pahlke

Dr. Denis Pahlke

Beschränkungen und Zulassungen unter REACH, Mikrokunststoffe, Nanomaterialien unter REACH, Polymere