27. Juni 2019 | Bericht
Die Chemie- und Pharmaindustrie will die Registrierungsdossiers, die im Rahmen der REACH-Verordnung erarbeitet wurden, überprüfen und, falls notwendig, an die heutigen Anforderungen anpassen. Einen entsprechenden Aktionsplan hat der europäische Chemieverband Cefic Ende Juni vorgestellt. Seit 2018 kommt immer wieder Kritik an der Umsetzung der Chemikalienverordnung auf. Auslöser ist unter anderem ein Evaluierungsprojekt zur Qualität der Dossiers, das deutsche Behörden seit 2014 durchführen. Aber auch die EU-Chemikalienagentur ECHA sieht Handlungsbedarf.
Die Chemiebranche arbeitet seit 2007 intensiv an der Umsetzung von REACH. Eine hohe Qualität der eingereichten Unterlagen für die Registrierung der Stoffe ist dabei ein zentrales Anliegen. Dennoch gibt es Kritik an den Dossiers durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA sowie durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA). Umweltverbände haben die Veröffentlichungen der drei Behörden mehrmals genutzt, um Verschärfungen zu fordern. Ende Oktober 2018 fand zu dem Thema sogar eine Diskussion im Europäischen Parlament statt.
Die ECHA ist bei ihren Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einer Vielzahl von Registrierungsdossiers wichtige Sicherheitsinformationen fehlen. Die Behörde hat deshalb schärfere Kontrollen angekündigt und prüft die Notwendigkeit einer Durchführungsverordnung, um die rechtlichen Anforderungen für die Aktualisierung von Dossiers zu präzisieren.
Chemie arbeitet am Erfolg von REACH
Die Chemieindustrie arbeitet eng mit der ECHA zusammen. Ende Juni hat Cefic einen mehrjährigen Aktionsplan zur Dossier-Qualität vorgelegt, an dem sich möglichst viele Unternehmen beteiligen sollen. Der Plan enthält Leitlinien, mit denen die Unternehmen ihre Dossiers systematisch überprüfen können. Er wird in den kommenden Jahren in enger Kooperation mit der ECHA umgesetzt. Die Branche trägt das Ziel von REACH uneingeschränkt mit, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen. Der neue Aktionsplan ist dafür ein wichtiger Beitrag.
Die überzogene Kritik der Umweltverbände hat der VCI aber seit 2018 mehrmals zurückgewiesen. Ende Mai sagte VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann: „Von einem Verstoß gegen die REACH-Verordnung kann keine Rede sein. Die REACH-Umsetzung erfolgt auf Grundlage des geltenden EU-Chemikalienrechts, auch wenn es Verbesserungsbedarf an manchen REACH-Registrierungsdossiers gibt.“ Rund vier Milliarden Euro hat die Branche in der EU bislang in die REACH-Umsetzung investiert. An den Informationen zur Produktsicherheit waren und sind allein in Deutschland einige Tausend Experten und Wissenschaftler beteiligt.
Unterschiedliche Auslegung
Ein kontroverses Thema im Zusammenhang mit der Qualität der REACH-Dossiers sind Tierversuche: Die REACH-Verordnung schreibt vor, dass diese nur als allerletztes Mittel durchgeführt werden dürfen. Daran haben sich die Unternehmen gehalten und folglich alternative Informationen in ihren Dossiers eingereicht. Tillmann sagt: „Die Chemieindustrie erstellt REACH-Dossiers nach den neuesten Methoden und Leitlinien sowie mit alternativen Strategien, um Tierversuche auf ein Mindestmaß zu beschränken.“
Der VCI weist darauf hin, dass zu Beginn der REACH-Umsetzung teilweise andere formale Anforderungen der Behörden für die Erstellung der Dossiers galten. Es werde einige Zeit benötigen, erforderliche Anpassungen älterer Datensätze vorzunehmen. Allein während der ersten REACH-Registrierungsphase von 2007 bis 2010 gingen über 16.000 Dossiers aus ganz Europa bei der ECHA ein. Eine solche Datenmenge kann nicht in kurzer Zeit überprüft und angepasst werden. Absichtlich unvollständig abgegebene Registrierungsdossiers sind nach Ansicht des VCI nicht akzeptabel. Vorschriften zur Durchsetzung von Nachbesserungen sowie zur Sanktionierung von Verstößen sind in der Verordnung vorgesehen. In Deutschland sind sie im Chemikaliengesetz und der entsprechenden Sanktionsverordnung geregelt.
INFOGRAFIK: Bei der ECHA eingereichte REACH-Dossiers
Anteile pro Land in Prozent; Quelle: ECHA (Juni 2019)
Arbeitsaufwand bleibt hoch
Bereits zum Ende der letzten REACH-Registrierungsfrist im Mai 2018 hatte der VCI darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Chemikalienverordnung noch lange nicht beendet ist. Der Arbeitsaufwand werde für Unternehmen und Behörden in den kommenden Jahren hoch bleiben. Seitdem haben sich die Schwerpunkte der Arbeit von den eigentlichen Registrierungen hin zu Dossier-Aktualisierungen und zur Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen sowie zur Arbeit am erweiterten Sicherheitsdatenblatt verschoben.
INFOGRAFIK: Von der Dossierübermittlung bis zum Update
Stationen der REACH-Registrierungsdossiers
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Am 28. November 2019 lädt der VCI seine Mitgliedsunternehmen zu einer großen Infoveranstaltung zum Thema „REACH und CLP" ein. Sobald nähere Details dazu verfügbar sind, finden Sie an dieser Stelle einen entsprechenden Link.
Dieser Artikel ist im chemie report 06+07/2019 erschienen.
- „REACH Dossier Improvement Action Plan" - Alle Informationen zum Aktionsplan der Chemiebranche auf der Cefic-Website (in englischer Sprache)
- ECHA-Mitteilung vom 24. Juni 2019: „ECHA to scrutinise all REACH registrations by 2027" (mit weiteren Infos zum gemeinsamen Aktionsplan von ECHA und EU-Kommission - „REACH Evaluation Joint Action Plan"; in englischer Sprache)
- „Registrierungsdossiers stets aktuell halten“ - Interview mit Bjorn Hansen, Direktor der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (Stand: Mitte Juni 2019)
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Dr. Angelika Hanschmidt
Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH
- E-Mail: hanschmidt@vci.de
Dr. Michael Lulei
Abteilungsleitung Produktsicherheit, Internationale Chemikalienpolitik, Produkt- und Chemikaliensicherheit
- E-Mail: lulei@vci.de