05. Februar 2018 | Bericht
Bei der Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung REACH geht in diesem Jahr eine wichtige Übergangsphase zu Ende. Momentan läuft die letzte von insgesamt drei Registrierungsfristen für Chemikalien. Sie endet am 31. Mai 2018. Danach verschieben sich die Arbeitsschwerpunkte. Der Aufwand bleibt weiter hoch. Ein Überblick:
Die europäische Chemikalienverordnung REACH ist schrittweise von den Behörden und der Industrie umzusetzen. Die Chemieunternehmen arbeiten mit Hochdruck an ihren Registrierungen, die bis Ende Mai 2018 bei der Chemikalienagentur ECHA in Helsinki eingehen müssen. Danach dürfen nicht registrierte Chemikalien unter REACH in der EU grundsätzlich nicht mehr hergestellt und nicht mehr hierhin importiert werden. Nach Mai 2018 werden sich die Arbeitsschwerpunkte verschieben. Aber die REACH-Verordnung kennt kein Ablaufdatum. Deshalb wird der Aufwand für Behörden und Unternehmen weiterhin hoch bleiben. Unternehmen sollten dies bereits jetzt bei ihrer Ressourcenplanung für die kommenden Jahre berücksichtigen.
Unbedingt Registrieren
Die letzte Übergangsfrist für Registrierungen aller sogenannten „Phase-in-Stoffe“ bis 31. Mai 2018 betrifft die Mengenbänder mit Herstellungs- oder Importmengen von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr. Die Registranten arbeiten aktuell daran, ihre Dossiers fristgerecht einzureichen. Die ECHA rechnet mit hohen Dossierzahlen vor dem 1. März und vor Ende Mai. Der 31. Mai ist der Termin, zu dem alle Unternehmen, die sich an einer gemeinsamen Einreichung beteiligen, ihre individuellen Dossiers spätestens bei der ECHA einreichen müssen! Sollten beim Einreichvorgang technische Probleme auftreten, wenden sich Unternehmen am besten direkt an die Behörde, um keine Zeit zu verlieren.
In Zeitverzug – was nun?
Bei der großen Zahl der jetzt erforderlichen Registrierungen und Akteure ist es nicht unwahrscheinlich, dass ein Lieferant ausfällt oder ein Labortest nicht rechtzeitig vorliegt. Deshalb war es dringend notwendig, einzelne Notlösungen aus früheren Registrierungsphasen zu reaktivieren, die die sogenannte Directors‘ Contact Group (DCG) erarbeitet hatte. Dabei handelt es sich um eine Gruppe hochrangiger Vertreter von EU-Kommission, Chemikalienagentur ECHA und Industrieverbänden. Betroffene Unternehmen müssen ihren Zeitverzug gut begründen, um unter ECHA-Anleitung trotz Defiziten fristgerecht ein Dossier einreichen zu können. Dann können sie unter Umständen ein fehlendes Studienergebnis später nachreichen. Praktische Details zu den DCG-Lösungen hat die ECHA Ende Januar 2018 veröffentlicht (siehe „Mehr zum Thema"-Links unten).
Ohne fristgerechte Einreichung eines Dossiers sind weder eine Herstellung noch ein Import registrierungspflichtiger Stoffe mehr möglich. Lagerbestände können unter bestimmten Bedingungen weiter verwendet werden.
REACH-Umsetzung nach 2018
Nach Ende der Registrierungsfrist werden die Unternehmen weiter einzelne Registrierungen vornehmen. Das wird zum Beispiel nach Portfolioänderungen oder Umfirmierungen erforderlich. Datenteilungspflichten unter REACH gelten in jedem Fall über 2018 hinaus. Bestimmte Details sind noch umstritten. Der VCI hat daher eine vorläufige Übersicht über die dann geltenden Pflichten bei Registrierungen erstellt. Die EU-Kommission hat ihre technischen Dienste beauftragt. Sie sollen klären, ob und welche REACH-Pflichten in Bezug auf Datenteilungsforen (sogenannte SIEFs) und Phase-in-Stoffe nach Mai 2018 gelten.
Eines steht schon jetzt fest: Andere REACH-Verfahren, die Daten erfordern und bisher schon erhebliche Ressourcen binden, werden nach Mai weiter an Fahrt aufnehmen. Denn Bewertungen der ECHA und der Mitgliedstaaten beziehen sich auf Registrierungsdossiers und weitere Stoffdaten. Auf Basis bewerteter Daten werden Stoffe unter Umständen von den Behörden für weitere Regulierungsmaßnahmen wie das Zulassungs- oder Beschränkungsverfahren priorisiert. Sicherheitsdatenblätter für Stoffe und Gemische müssen auf Basis von Registrierungsdaten aktualisiert und sichere Verwendungsbedingungen in den Lieferketten kommuniziert werden.
Die zuständigen VCI-Arbeitsgruppen haben eine Übersicht relevanter REACH-Pflichten und -Aufgaben von Unternehmen nach Mai 2018 erstellt (siehe „Mehr zum Thema"-Links unten). Diese Übersicht soll Unternehmen bei ihrer individuellen Ressourcenplanung unterstützen.
Wichtige REACH-Arbeitsschwerpunkte von Unternehmen nach 2018
- Vorhalten und Anpassen der Organisationsstruktur, Arbeitsprozesse und Tools für die weitere Umsetzung der REACH-Verordnung unter Berücksichtigung anderer Regulierungen
- Registrierungen von Stoffen wegen Änderungen im Unternehmen
- Organisation der Datenteilung bei Registrierungen
- Mengenverfolgung für hergestellte und importierte Stoffe
- Prüfung des Registrierungsstatus beim Zukauf von Chemikalien
- Aktualisierung von Registrierungen
- Anpassung von (erweiterten) Sicherheitsdatenblättern
- Verwendungsverbote von Chemikalien beachten
- Monitoring von Behördenaktivitäten
- Erfüllung vieler weiterer Detailanforderungen von REACH (zum Beispiel Kommunikation zu besonders besorgniserregenden Stoffen [SVHC] in Erzeugnissen)
- und vieles mehr
Mehr zum Thema
- VCI-Papiere zur REACH-Umsetzung nach 2018 (Log-in erforderlich):
Dieser Artikel ist im chemie report 01+02/2018 erschienen.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Dr. Angelika Hanschmidt
Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH
- E-Mail: hanschmidt@vci.de