Vorbereitung auf die Polymerregistrierung unter REACH

Ordnung ist die halbe Miete

04. Mai 2022 | Bericht

Wie können Unternehmen ihre vorhandenen Daten über Polymere einheitlich strukturieren?

Die EU-Kommission hat bisher noch keine klaren Aussagen dazu gemacht, wie die Polymerregistrierung gesetzlich ausgestaltet werden könnte. © NicoElNino/stock.adobe.com
Die EU-Kommission hat bisher noch keine klaren Aussagen dazu gemacht, wie die Polymerregistrierung gesetzlich ausgestaltet werden könnte. © NicoElNino/stock.adobe.com

Seitdem die Überlegungen der EU-Kommission im Jahr 2018 zur Einführung einer Registrierung bestimmter Polymertypen nach Artikel 138 Absatz 2 der REACH-Verordnung konkreter geworden sind, gab es intensive Diskussionen zwischen der EU-Kommission, der ECHA und zahlreichen Interessengruppen über eine mögliche Gestaltung.

Leider hat die EU-Kommission noch keine klaren Aussagen dazu gemacht, wie die Polymerregistrierung gesetzlich ausgestaltet werden könnte. Stattdessen wird im Sommer ein Impact Assessment der EU-Kommission zu den verschiedenen neuen Konzepten der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit erwartet, das auch die Registrierung bestimmter Polymertypen umfasst.

Obwohl Polymere bisher von Titel II (Registrierung) und Titel VI (Bewertung) der REACH-Verordnung ausgenommen sind, bedeutet dies nicht, dass es keine sicherheitsrelevanten Informationen gibt. Die Unternehmen müssen schon heute sicherstellen, dass die auf den Markt gebrachten Polymere keine Gefahr für Mensch und Umwelt sind. Aufgrund der großen Vielfalt der Polymere sind jedoch die Informationen, die die Marktteilnehmer über die von ihnen produzierten oder importierten Stoffen haben, sehr unterschiedlich.

Der VCI möchte daher seine Mitgliedsunternehmen dabei unterstützen, die intern verfügbaren Informationen zu strukturieren. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Änderungen der REACH-Verordnung in Bezug auf Polymere zeitnah umgesetzt werden können.

Das zu diesem Zweck erstellte VCI-Dokument (in deutscher und englischer Sprache) soll Unternehmen dabei helfen, polymerspezifische Daten in einem Stoffinventar für die kommende Polymerregistrierung unter REACH strukturiert zu erfassen. Es schlägt etwa Kriterien vor, die in einer Beispielmatrix erfasst werden können.

Die Strukturierung der Sicherheitsdaten zum jetzigen Zeitpunkt kann nur eine Vorarbeit sein. Neue Studien sollten Unternehmen im Moment noch nicht in Auftrag geben. Es geht nur darum, die vorhandenen firmeninternen Daten zu sammeln und zu ordnen.

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Dr. Denis Pahlke

Dr. Denis Pahlke

Beschränkungen und Zulassungen unter REACH, Mikrokunststoffe, Nanomaterialien unter REACH, Polymere