06. April 2020 | Bericht
Ethanol kann unter gewissen Voraussetzungen zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln steuerfrei verwendet werden. Hinweise zur Befreiung von der Alkoholsteuer hat die Generalzolldirektion in einer Verfügung mitgeteilt.
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Grundsätzlich ist die steuerfreie Herstellung von Händedesinfektionsmitteln nur mit vergälltem Alkohol möglich. Aufgrund der COVID-19-Notlage sind jedoch kurzfristige Sonderausnahmen möglich.
Mehr Details finden Sie in einem VCI-InformationsblattPDF | 239 kB | Stand: 06. April 2020 .
Zur Verfügung der GeneralzolldirektionPDF | 391 kB | Stand: 06. April 2020 .
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Jürgen Udwari
Pressesprecher Energie, Klimaschutz und Rohstoffe
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