Luftfahrt-Bundesamt zur Corona-Pandemie

Luftfahrt-Bundesamt verkürzt Fristen

11. Mai 2020 | Bericht

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat die Gültigkeit der Zulassung für sogenannte „Bekannte Versender“, wie der chemischen Industrie, verkürzt.

Das Luftfahrt-Bundesamt hat angesichts der Corona-Pandemie die Gültigkeit der Zulassung für sogenannte „Bekannte Versender“ verkürzt. - Foto: © Hans F. Daniel
Das Luftfahrt-Bundesamt hat angesichts der Corona-Pandemie die Gültigkeit der Zulassung für sogenannte „Bekannte Versender“ verkürzt. - Foto: © Hans F. Daniel

Derartige Zulassungen werden jetzt ohne eine vorherige Vor-Ort-Kontrolle lediglich um drei Monate verlängert – beginnend ab ihrem Ablauf. Die neue Regelung entspricht damit der Verfahrensweise in der EU. Im Rahmen der Corona-Pandemie hatte das LBA ablaufende Zulassungen zunächst um sechs Monate verlängert. Diese Regelung von Anfang April gilt nun nicht mehr.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dipl.-Ing. Jörg Roth

Dipl.-Ing. Jörg Roth

Gefahrgut, Ladungssicherung, Transportsicherheit, TUIS, Verkehr und Logistik