11. Mai 2020 | Bericht
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat die Gültigkeit der Zulassung für sogenannte „Bekannte Versender“, wie der chemischen Industrie, verkürzt.
Derartige Zulassungen werden jetzt ohne eine vorherige Vor-Ort-Kontrolle lediglich um drei Monate verlängert – beginnend ab ihrem Ablauf. Die neue Regelung entspricht damit der Verfahrensweise in der EU. Im Rahmen der Corona-Pandemie hatte das LBA ablaufende Zulassungen zunächst um sechs Monate verlängert. Diese Regelung von Anfang April gilt nun nicht mehr.
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Dipl.-Ing. Jörg Roth
Gefahrgut, Ladungssicherung, Transportsicherheit, TUIS, Verkehr und Logistik
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