Bundestag beschließt vier Energiepakete

Immerhin etwas

07. Februar 2025 | Bericht

Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung verlängert; für den neuen Bundestag bleibt viel zu tun.

Unter den vier energiepolitischen Gesetzespaketen, die der Bundestag Ende Januar 2025 noch vor der Wahl beschlossen hat, hat besonders die Novelle zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung für die chemisch-pharmazeutische Industrie hohe Relevanz. © Bjoern Wylezich – Fotolia.com
Unter den vier energiepolitischen Gesetzespaketen, die der Bundestag Ende Januar 2025 noch vor der Wahl beschlossen hat, hat besonders die Novelle zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung für die chemisch-pharmazeutische Industrie hohe Relevanz. © Bjoern Wylezich – Fotolia.com

Auf den letzten Metern vor der Bundestagswahl hat der Bundestag noch vier energiepolitische Gesetzespakete verabschiedet. Sie zielen auf die Verlängerung der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), bessere Steuerbarkeit von Anlagen für erneuerbare Energien, die Flexibilisierung von Biogasanlagen und die Akzeptanzsteigerung beim Windkraftausbau an Land ab.

Die beschlossenen Gesetzesvorhaben müssen am 14. Februar 2025 noch in der Sitzung des Bundesrats angenommen werden. Dann können sie kurzfristig in Kraft treten.

Kraft-Wärme-Kopplung: Förderzeitraum verlängert

Unmittelbare Relevanz für die Branche hat die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Mit der Gesetzesänderung wurde nur an wenigen Stellschrauben gedreht. Besonders hervorzuheben ist die faktische Verlängerung des Förderzeitraums: Anlagen, die bis Ende 2026 eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten (haben) oder bei denen eine verbindliche Bestellung erfolgt ist, erhalten über 2026 hinaus eine Förderung. Zudem soll das KWKG an EU-Vorgaben angepasst werden. Dazu gehört ein strenger CO₂-Grenzwert von 270g CO₂ je Kilowattstunde Energieertrag aus der kombinierten Erzeugung bei neuen oder erheblich modernisierten KWK-Anlagen. Außerdem wird durch Einführung des Begriffs der „unvermeidbaren Abwärme“ ein stärkerer Fokus auf Energieeffizienz gelegt. VCI-Forderungen wurden nur in Teilen aufgegriffen. Der Gesetzgeber ist aus VCI-Sicht aufgefordert, das Thema KWK-Förderung in der nächsten Legislaturperiode erneut anzugehen.

Steuerbarkeit von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ soll vor allem die Steuerbarkeit von Photovoltaik-Anlagen verbessert werden. Der starke Zubau von Solaranlagen führt in sonnenreichen Stunden immer häufiger zu Erzeugungsüberschüssen, die die Stromnetze belasten. Die Novelle sieht daher bei Neuanlagen eine verbesserte Steuerbarkeit bereits ab einer Leistung von sieben Kilowatt (kW) vor (bisher 25 kW). Die Direktvermarktung soll ausgeweitet und unbürokratischer werden. Bei negativen Preisen sollen die meisten Neuanlagen keine Vergütung mehr erhalten, um ein netzdienlicheres Verhalten anzureizen. Zudem werden diverse Empfehlungen aus dem Digitalisierungsbericht der Bundesregierung umgesetzt, um den Einsatz intelligenter Messsysteme (Smart Meter) zu erleichtern. Eine vom VCI geforderte Ausnahme für Industrienetze fehlt jedoch weiterhin.

Weitere wichtige Themen brauchen neuen Anlauf nach Bundestagswahl

Trotz der letzten Verhandlungserfolge können viele Gesetzesvorhaben aufgrund fehlender Mehrheiten vor der Wahl nicht mehr abgeschlossen werden. Da für den Bundestag das Diskontinuitätsprinzip gilt, müssen nicht abgeschlossene Gesetzesvorhaben nach der Wahl neu eingebracht werden. Das gilt auch für das angekündigte Kraftwerkssicherheitsgesetz. Auch wichtige vom VCI geforderte Entlastungen wie die Entfristung der Stromsteuersenkung auf das EU-Mindestmaß oder ein staatlicher Zuschuss zu den Netzkosten müssen nach der Wahl erneut verhandelt werden.

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 Heinrich Nachtsheim

Heinrich Nachtsheim

Energiepolitik; Wasserstoff