10. August 2022 | Position
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VCI-Kurzposition: Stabilisierungsmaßnahmen und Umlageregelung nach dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
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VCI-Position: Stabilisierungsmaßnahmen und Umlageregelung nach dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
PDF | 2 MB | Stand: 10. August 2022
Stabilisierungsmaßnahmen und Umlageregelung nach dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG).
Der VCI begrüßt das Rettungspaket der Bundesregierung für Gasimporteure als sinnvoll und notwendig, um gravierende Folgen für den Gasmarkt und die Wirtschaft abzuwenden.
- Die zum 01.10.2022 angekündigte Umlage nach §26 EnSiG stellt jedoch eine signifikante Mehrbelastung für die chemische Industrie in Deutschland dar. Diese leidet unter den enorm gestiegenen Energiepreisen, kann Erdgas kaum substituieren und Preise nur sehr bedingt weitergeben.
- Eine Umlage von 50 Euro/MWh entspricht einem Viertel des derzeitigen Gaspreises und würde die chemische Industrie mit 6,7 Mrd. Euro pro Jahr zusätzlich belasten.
- Der chemischen Industrie drohen damit gravierende Wettbewerbsnachteile im europäischen und internationalen Vergleich oder schlimmstenfalls eine Verlagerung der Insolvenzgefahr vom Energiesektor in die Industrie. Dies muss dringend verhindert werden!
Staatliche Stabilisierungsmaßnahmen über den Haushalt
- Die chemische Industrie plädiert dafür, idealerweise ausschließlich, zumindest aber so lange wie möglich auf direkte Stabilisierungsmaßnahmen nach §29 EnSiG zurückzugreifen, um Importunternehmen gezielt vor unverschuldeter Insolvenz zu schützen.
- Die Kosten der Gasersatzbeschaffung sollten weitestgehend durch Zuschüsse aus Haushaltsmitteln abgedeckt werden, um die Verbraucher nicht zusätzlich massiv zu belasten.
- Diese Zuschüsse können zumindest teilweise durch Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer gegenfinanziert werden, die aus den steigenden Energiekosten folgen.
Umlagebelastung verringern und Planbarkeit gewährleisten
- Sofern eine Umlage unausweichlich ist, sollte ihre Einführung zeitlich verzögert werden, solange die tatsächlichen, dauerhaften Mehrkosten der Importeure unbekannt sind und nicht klar von kurzfristigen Liquiditätsengpässen unterschieden werden können.
- Die Höhe der Umlage sollte im Sinne der Planbarkeit insgesamt gedeckelt sein.
- Die Umlage müsste über einen möglichst langen Zeitraum gestreckt werden, um eine Überforderung der Verbraucher zu vermeiden.
- Bei der Ermittlung der auszugleichenden Mehrkosten ist höchste Transparenz geboten. Unternehmerische Risiken der Gasimporteure dürfen nicht sozialisiert werden.
- Weitere Maßnahmen zur Entlastung der Industrie müssen schnell auf den Weg gebracht werden. Insbesondere sollte das Energiekostendämpfungsprogramm nochmals in der Wirkung angepasst und verlängert werden.
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