26. August 2024 | Bericht
Förderung ab September 2024 mit zwei Modulen: Dekarbonisierung der Produktion und CCS/CCU-Vorhaben.
Klimaschutzprojekte im Mittelstand sollen im Zentrum eines neuen Förderprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stehen. Die entsprechende Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) wurde am 23. August 2024 veröffentlicht. Die Förderung setzt sich aus zwei unabhängigen Fördermodulen zusammen. Losgehen soll es ab September 2024.
Insgesamt soll das Förderprogramm bis 2030 laufen. Voraussichtlich sollen in diesem Zeitraum circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Geplant sind jährliche Förderwettbewerbe. Der erste Förderaufruf soll im September 2024 veröffentlicht werden. Ab diesem Zeitpunkt haben Unternehmen drei Monate Zeit, um die entsprechenden Förderprojekte einzureichen.
Ab einer Projektgröße von 500.000 Euro beginnen die Fördermöglichkeiten für kleinere und mittlere Unternehmen. Ab einer Projektgröße von einer Million beginnt die Fördermöglichkeit für große Unternehmen. Darüber hinaus ist ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro die Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. 70 Prozent trägt der Bund.
Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und hat die Intention, zielgenau den Mittelstand zu adressieren. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden.
Die Förderrichtlinie setzt sich aus zwei unabhängigen Fördermodulen zusammen:
Fördermodul 1: Förderung von Dekarbonisierungsprojekten
- Zielgruppe: Alle Unternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen betreiben oder errichten wollen und damit mindestens 40 Prozent der CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen
- Die maximale Förderung liegt bei bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen
- Dieses Modul ist die Fortsetzung des bisherigen Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“
- Projektträger: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
Fördermodul 2: CCS/CCU-Vorhaben
- Durch diese neue Fördermöglichkeit können Investitions- und Innovationsvorhaben für die Abspaltung und Speicherung oder Verwendung von CO₂ gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Einklang mit den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie, die das Bundeskabinett im Mai 2024 verabschiedet hat, stehen (nähere Informationen dazu auf der Website der Bundesegierung ).
- Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt
- Im ersten Förderaufruf sollen Investitionsvorhaben nur auf die Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung beschränkt werden
- Innovationsvorhaben sollen auch in den Bereichen Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden
- Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig
- Industrielle Forschungsprojekte sind mit bis zu 35 Millionen Euro förderfähig
- Projektträger: Forschungszentrum Jülich GmbH
- Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums und weitere Informationsunterlagen
- Informationen zu Modul 1 auf der Website des Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
- Informationen zu Modul 2 auf der Website des Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Ass. jur. Isabell Esterhaus
Rechtsfragen Energie und Klimaschutz, Klimapolitik
- E-Mail: esterhaus@vci.de