Kabinettsbeschluss zur Speicherung und Nutzung von Kohlendioxid

Klimaschutz trifft Kreislaufwirtschaft

11. Juni 2024 | Position

Nutzung von CCUS-Technologien braucht sinnvolle Förderung und Hilfe beim Aufbau eines CO₂-Netzes.

Mit den Ende Mai 2024 beschlossenen „Eckpunkten“ hat die Bundesregierung politische Eckpfeiler für den Umgang mit CCS und CCU aufgestellt. In einem nächsten Schritt wird die „Carbon Management-Strategie“ final ausgearbeitet. © Antony Weerut/stock.adobe.com
Mit den Ende Mai 2024 beschlossenen „Eckpunkten“ hat die Bundesregierung politische Eckpfeiler für den Umgang mit CCS und CCU aufgestellt. In einem nächsten Schritt wird die „Carbon Management-Strategie“ final ausgearbeitet. © Antony Weerut/stock.adobe.com

Hintergrund

Die chemisch-pharmazeutische Industrie steht aktuell vor einer doppelten Herausforderung. Zum einen müssen die Maßnahmen zum Erreichen der Treibhausgasneutralität bis 2045 trotz der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen weiterhin vorangebracht werden. Zum anderen muss die komplette Rohstoffbasis der chemisch-pharmazeutischen Industrie, die heute vor allem fossilen Ursprungs ist, auf alternative Kohlenstoffquellen (nachhaltige Biomasse, recycelte Kunststoffe und Kohlendioxid) umgestellt werden.

Das Bundeskabinett hat am 29. Mai 2024 die „Eckpunkte für eine Carbon Management-Strategie“ (CMS) und einen darauf basierenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. Dem waren Ende Februar 2024 entsprechende Entwürfe vorausgegangen (der VCI hatte Stellung genommen) . Der Kabinettsbeschluss setzt den ersten Teil eines Industriepakets des Bundeswirtschafts- und -klimaministeriums um. Die Eckpunkte erkennen den Handelsdruck der Industrie vor Ort an und läuten zeitgleich eine wichtige notwendige Anpassung des rechtlichen Rahmens ein – die Novelle des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes.

Bewertung des VCI

Durch den Einschluss von Prozessemissionen der chemisch-pharmazeutische Industrie in das Anwendungsgebiet für CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) erhält die chemisch-pharmazeutische Industrie einen uneingeschränkten Zugang zu den CCUS-Technologien. Wegen der hohen Forschungsrisiken benötigen die CCUS-Technologien eine effektive und gut ausgestattete Förderung über alle Entwicklungsphasen hinweg, langfristige finanzielle Rahmenbedingungen, ressortübergreifende Unterstützung der Projektkonsortien im Genehmigungsverfahren sowie die Etablierung von Absatzmärkten für CO₂-arme Produkte.

Es ist zielführend, dass die zukünftigen CO₂-Pipelines für CCS und CCU gleichermaßen genehmigt werden. Dies ist die Grundlage der notwendigen Verknüpfung von Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft über die stoffliche Nutzung des CO₂, z. B. in den Produkten der chemischen Industrie. Dabei ist es wichtig, weder die Erdgas-Kraftwerke (Erdgas-KWK und stromgeführte Erdgaskraftwerke) noch die Prozessemissionen aus der Grundstoffchemie durch einen Förderungsausschluss zu benachteiligen.

Um die enormen Startkosten eines CO₂-Netzes finanziell abzusichern, sollte analog zum Wasserstoffkernnetz ein Amortisationskonto des Bundes oder ein anderes De-Risking-Instrument geschaffen werden. Weiterhin soll CCS auch auf dem Festland ermöglicht werden. Auch temporäre, geologische CO₂-Speicher, z. B. in Form von ehemaligen Erdgaskavernen, die CO₂ reversibel zwischenspeichern können, um es zu einem späteren Zeitpunkt entweder zu nutzen (CCU) oder final geologisch zu verpressen (CCS), müssen bei allen Regelungen zu CCS (Anschluss ans CO₂-Pipelinenetz sowie erleichterte Planungs- und Genehmigungsverfahren) mitgedacht werden.

Die ausführlichen Stellungnahmen des VCI zu den Eckpunkten der Bundesregierung für eine Carbon Management-Strategie (CMS) sowie zum Kabinettsbeschluss zur Novelle des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes (KSpG) finden Sie im Download-Bereich dieser Seite.

Um mehr über die stoffliche Nutzung des CO₂ in den Produkten der chemischen Industrie zu erfahren, lesen Sie unsere Position zum CO₂-Recycling .

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Mit den Ende Mai beschlossenen Eckpunkten hat die Bundesregierung klare politische Eckpfeiler für den Umgang mit CCS und CCU aufgestellt. In einem nächsten Schritt wird nun die ausführliche „Carbon Management-Strategie“ finalisiert.

Mit dem Gesetzentwurf für eine Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) will die Bundesregierung vor allem einen klaren Rechtsrahmen für den Aufbau einer CO₂-Pipelineinfrastruktur schaffen und die Offshore-Speicherung von CO₂ ermöglichen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat und Bundestag zugeleitet und dann im parlamentarischen Verfahren beraten.

Das Gesetzgebungsverfahren könnte bis gegen Jahresende abgeschlossen sein, so dass das KSpG und die bis dahin voraussichtlich ausgearbeitete „Carbon Management-Strategie“ zu Jahresanfang 2025 ihre Wirkungen entfalten könnten.

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Dr. Tina Buchholz

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Abteilungsleitung Energie, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft

Dr. Aliaksandra Shuliakevich

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Rohstoffe, Zirkuläre Wirtschaft