27. August 2024 | Bericht
Wirtschaftsministerium startet zweites Verfahren. Die Finanzierung ist noch unsicher.
Um die Dekarbonisierung in der energieintensiven Industrie voranzutreiben, strebt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit die zweite Runde des Förderprogramms Klimaschutzverträge an. Dieses Förderinstrument ist als Anstoßfinanzierung für die Errichtung und den Betrieb von treibhausgasarmen Anlagen gedacht und soll den Unternehmen die entsprechenden Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Anlagen ausgleichen. Neben der Unterstützung der Unternehmen bei der Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion sollen die neuen Technologien in Deutschland so zum Durchbruch gebracht und marktfähig gemacht werden.
Die Klimaschutzverträge werden im Rahmen eines Gebotsverfahrens vergeben. Antragsteller müssen ein Angebot abgeben, wie viel Geld benötigt wird, um mit der entsprechenden Anlage eine Tonne CO₂ zu vermeiden. Vor dem Gebotsverfahren findet ein vorbereitendes Verfahren statt. Unternehmen, die an dem Vorverfahren nicht teilgenommen haben oder die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht haben, sind von der Teilnahme am Gebotsverfahren ausgeschlossen.
Unterlagen bis 30. September 2024 einreichen!
Das Vorverfahren für die zweite Runde startete Ende Juli 2024. Interessierte Unternehmen können die erforderlichen Unterlagen noch bis zum 30. September 2024 einreichen.
Die Durchführung einer zweiten Förderrunde steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt. Es ist noch unklar, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe im nächsten Bundeshaushalt die Mittel für eine zweite Förderrunde bereitgestellt werden. Darüber hinaus erfordert eine zweite Förderrunde die erneute beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Dennoch startet das BMWK nun das vorbereitende Verfahren, um frühzeitig die Weichen für die zweite Gebotsrunde zu stellen und gegebenenfalls vereinzelt Regeln gegenüber der ersten Förderrunde anzupassen beziehungsweise passgenau nach eingereichten Vorhaben zu überarbeiten (insbesondere in den Bereichen Wasserstoff, CCU und CCS).
Darüber hinaus prüft das BMWK aktuell, ob die Förderfähigkeit der Produktion von Prozesswärme, soweit diese überwiegend für die Herstellung von Industrieprodukten in Industrieparks eingesetzt wird, in das zweite Gebotsverfahren aufgenommen werden kann. Voraussetzung ist, dass die eingesetzte Technologie ein transformatives Produktionsverfahren ist.
Auf der eigens eingerichteten Informationsseite des BMWK zu den Klimaschutzverträgen finden Sie alle Details sowie die Formulare zum vorbereitenden Verfahren.
Fragen zum zweiten vorbereitenden Verfahren können über die E-Mail-Adresse fragen@klimaschutzvertraege.info eingereicht werden.
Digitale Sprechstunden zur Unterstützung
Das BMWK bot bwz. bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich im Rahmen von vier Webinaren über verschiedene Aspekte des zweiten vorbereitenden Verfahrens zu informieren und Fragen zu stellen. Das erste davon hat am 22. August bereits stattgefunden, weitere drei sind jeweils donnerstags noch geplant. Hier die Übersicht:
- 22.08.2024, um 10 Uhr: Auftakt „Allgemeine Informationen und Fragen zum vorbereitenden Verfahren“, Aufzeichnung und Zusammenfassung
- 29.08.2024, um 10 Uhr: Fokusthema „Flexibilität/Anpassungsmöglichkeiten im Projektverlauf und Sanktionssystem / Pönalen“, Anmeldung
- 05.09.2024, um 10 Uhr: Fokusthema „Anderweitige Förderung/Kumulierung“, Anmeldung
- 12.09.2024, um 10 Uhr: Fokusthema „Konventionelle Referenzanlagen/vorgelagerte Referenzsysteme“, Anmeldung
Es können auch nur einzelne Webinare besucht werden – sie bauen inhaltlich nicht aufeinander auf.
Das BMWK empfiehlt vor der Teilnahme an den Webinaren die Lektüre seines Handbuchs (PDF) sowie der Bieterfragen . Sollten Sie Fragen mitbringen, reichen Sie diese gerne vorab ein – über das Registrierungsportal oder über fragen@klimaschutzvertraege.info (Betreff: Sprechstunde Klimaschutzverträge + Datum der Sprechstunde).
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Ass. jur. Isabell Esterhaus
Rechtsfragen Energie und Klimaschutz, Klimapolitik
- E-Mail: esterhaus@vci.de