EU-Kommission verabschiedet Notfallplan für Verkehrssektor

Zehn Aktionen für mehr Resilienz

02. Juni 2022 | Bericht

Die EU-Kommission hat einen Notfallplan für den Verkehrssektor angenommen, um dessen Resilienz in Krisenzeiten zu stärken.

Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg zeigen, wie verletzlich der Verkehrssektor ist. © industrieblick/stock.adobe.com
Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg zeigen, wie verletzlich der Verkehrssektor ist. © industrieblick/stock.adobe.com

Mit ihrem Notfallplan will die EU-Kommission zum einen Lehren aus der Corona-Pandemie ziehen. Zum anderen auch den Herausforderungen Rechnung tragen, vor denen der EU-Verkehrssektor seit Beginn des Ukraine-Krieges seht. Die EU-Kommissarin für Verkehr Adina Vălean sagte: „Diese herausfordernden und schwierigen Zeiten führen uns nicht nur vor Augen, wie wichtig unser Verkehrssektor ist, sondern auch, dass wir an unserer Krisenvorsorge und Widerstandsfähigkeit arbeiten müssen.“ Auch der VCI hält es für notwendig, den Verkehrssektor besonders in Krisenzeiten zu stärken.

Der Notfallplan umfasst zehn Aktionsbereiche, die als Hilfestellung für die EU und ihre Mitgliedstaaten gedacht sind. So ist es nach Auffassung der Brüsseler Behörde wichtig, ein Minimum an Verkehrsverbindungen und den Schutz für die Fahrgäste zu gewährleisten, die Cyberabwehrfähigkeit zu stärken sowie die Resilienz zu testen.

Die zehn Aktionsbereiche sind

  • Das EU-Verkehrsrecht krisentauglich machen
  • Gewährleistung einer angemessenen Unterstützung für den Verkehrssektor
  • Gewährleistung des freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehrs
  • Steuerung von Flüchtlingsströmen sowie Rückführung gestrandeter Fahrgäste und Beschäftigter des Verkehrssektors
  • Gewährleistung eines Mindestmaßes an Verbindungen und Fahrgastschutz
  • Austausch verkehrsbezogener Informationen
  • Stärkung der verkehrspolitischen Koordinierung
  • Stärkung der Cybersicherheit
  • Verkehrsnotfallübungen
  • Zusammenarbeit mit internationalen Partnern

Als eine wichtige Lehre aus der Pandemie nennt die EU-Kommission, dass die Krisenreaktionsmaßnahmen unbedingt koordiniert werden sollten. So soll vermieden werden, dass in Krisenfällen Lkw und ihre Fahrer mit lebensnotwendigen Gütern an Grenzen festsitzen, so wie es zu Beginn der Pandemie der Fall gewesen ist. Der Notfallplan für den Verkehrssektor sieht auch Leitprinzipien vor, die sicherstellen, dass Krisenreaktionsmaßnahmen im Einklang mit den EU-Verträgen verhältnismäßig, transparent und diskriminierungsfrei sind und, dass sie geeignet sind, ein auch weiterhin reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.

Weitere Schritte in Planung

Die Kommission will die Krisenvorsorge in Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen steuern, indem sie das Netz der nationalen Verkehrskontaktstellen koordiniert und regelmäßig Gespräche mit internationalen Partnern und Interessenträgern führt. Um auf unmittelbare Herausforderungen zu reagieren und sicherzustellen, dass die Ukraine nicht nur Getreide exportieren, sondern auch die benötigten Güter – von humanitärer Hilfe bis hin zu Futter- und Düngemitteln – einführen kann, wird die Kommission das Netz der Kontaktstellen und die Plattform für die Vermittlung von Kontakten der Solidaritätskorridore koordinieren.

Mehr zum Thema

Notfallplan für den Verkehrssektor auf den Seiten der EU.

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Dipl.-Ing. Jörg Roth

Dipl.-Ing. Jörg Roth

Gefahrgut, Ladungssicherung, Transportsicherheit, TUIS, Verkehr und Logistik