Übersicht: Verpackungsprüf- und Ausführungsrichtlinien

Hilfe beim Verpacken

24. September 2024 | Leitfaden

Verpackungsprüf- und Ausführungsrichtlinien (VPA) listen u. a. technische Details und Prüfbedingungen auf.

Der Vorteil der Anwendung der VPA liegt für die Verpackungshersteller und –verwender darin, dass einheitliche Anforderungen an die Packmittel gestellt werden. Zur Qualitätskontrolle werden gleiche Prüfmethoden und Beurteilungskriterien angewandt. Die Fertigungsüberwachung beim Hersteller kann in gleicher Weise erfolgen wie die Qualitätskontrolle beim Kunden.

Die VPA wurden in enger Zusammenarbeit zwischen der packmittelherstellenden Industrie, deren Verbänden und dem VCI erstellt. In den VPA werden grundsätzliche technische Details, Prüfbedingungen, Zertifikatsinhalte und ähnliches beschrieben, die einerseits für mehrere Packmittelarten zutreffen und die andererseits zu umfangreich sind, um sie textlich in die einzelnen Packmittelspezifikationen aufzunehmen. Die VPA verweisen an allen Stellen, wo dies möglich ist, auf übergeordnete Regelungen, zum Beispiel auf gültige Normen. Gesetzliche Regelungen, zum Beispiel bei der Packmittelkennzeichnung, haben stets Vorrang.

Die VPA-Richtlinien sind unverbindlich. Sie werden erst durch ihre explizite Nennung in Packmittelspezifikationen oder anderen Dokumenten (z. B. Kaufverträgen) bindend.

Die einzelnen VPA-Richtlinien finden Sie in den Downloads zu diesem Dokument.

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Dr. Wadim Weber

Dr. Wadim Weber

Verpackungslogistik, Verpackungen, Rücknahmesysteme, Tests und Kriterien (Gefahrgut), Normung/Managementsysteme