04. Juli 2023 | Information
Die Frage der nachhaltigen Gestaltung von globalen Lieferketten wird immer stärker politisch und gesellschaftlich diskutiert.
Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie der angestrebten europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie werden Unternehmen zunehmend zu menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen verpflichtet. Auch Kunden, Vertragspartner und Nichtregierungsorganisationen achten verstärkt auf nachhaltiges Handeln der Wirtschaft in der globalen Wertschöpfung.
Chemie³ hat deshalb den Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung entwickelt.
Er beschreibt einen Handlungsrahmen und Ziele für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, heruntergebrochen auf die spezifischen Anforderungen der Unternehmen der Branche. Der Standard bietet insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen praktische Tools und Hilfestellungen, wie beispielsweise Muster- und Entscheidungsvorlagen. Der Chemie³-Branchenstandard besteht aus fünf Modulen, die sich an den fünf Kernelementen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht orientieren (Verantwortung anerkennen, Risiken ermitteln, Risiken minimieren, informieren und berichten sowie Beschwerden ermöglichen).
- Modul I Grundsatzerklärung & Governance
- Modul II Risikoidentifzierung & -priorisierung
- Modul III Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Modul IV Beschwerdemechanismus
- Modul V Dokumentation & Berichterstattung
Weitere Informationen zum Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung auf den Seiten von Chemie³.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.