BAVC und VCI Position zur CSRD/ESRS

Überarbeitung der Berichtspflichten

07. Februar 2025 | Position

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  • Position von BAVC und VCI: "Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Eigentliches Ziel der Regulatorik und sinnvolle Berichterstattung in den Fokus"

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  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) and European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Focus on real objective of regulation and meaningful reporting

    PDF | 229 kB | Stand: 05. Februar 2025
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) and European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Focus on real objective of regulation and meaningful reporting (Short version)

    PDF | 175 kB | Stand: 05. Februar 2025

Das Ziel der Regulatorik und eine sinnvolle Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen wieder in den Fokus rücken.

Die aktuell geforderte Form der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. © Violetta / Fotolia.com
Die aktuell geforderte Form der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. © Violetta / Fotolia.com

Die EU-Kommission will mit der Ausweitung der Berichtspflichten dazu beitragen, dass die Verfügbarkeit von Informationen zur Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen am Kapitalmarkt verbessert wird. Auf Basis dieser Informationen sollen Akteure am Kapitalmarkt befähigt werden, die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen besser zu bewerten, um Kapital zur nachhaltigen Transformation zu allokieren und so die Ziele des „Green Deals“ zu erreichen. Dazu wurde mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Rahmen für die Berichterstattung festgelegt, während mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die konkreten Anforderungen definiert wurden.

Als Reaktion auf die Pläne zum Bürokratieabbau, die die EU-Kommission nun erstmals mit konkreten Einsparzielen von 37,5 Milliarden Euro beziffert hat, arbeitet die Institution an einem Omnibus-Gesetz zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dieses soll unter anderem die EU-Taxonomie, die CSRD und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) umfassen und am 26.02.2025 vorgestellt werden.

Die aktuell geforderte Form der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit den Anpassungsvorschlägen an der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD wollen wir zu einer zukunftsfähigen Wirtschaft und gleichzeitig der Erreichung des übergeordneten Ziels des EU-Green Deals beitragen. Damit sollen die eigentlichen Ziele der Regulatorik und die sinnvolle Berichterstattung wieder in den Fokus gerückt werden.

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 Kathrine Link

Kathrine Link

Nachhaltigkeit, Initiative Chemie³, Berichterstattung, Sustainable Finance