Lieferketten, Menschenrechte & Wirtschaft

Mit den „Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen (UN) von 2011 ist die menschenrechtliche Lage in vielen Ländern in den Fokus gerückt und damit auch die Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Für sie wird dies relevant, wenn sie in anderen Ländern Standorte haben oder von dort Rohstoffe oder Zwischenprodukte beziehen. Für die global tätigen Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie ist die Achtung von Menschenrechten deshalb schon lange ein wichtiges Thema.

Im Sommer 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet. Die Unternehmen werden verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu bewerten. Für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten ist das Gesetz ab 01.01.2023 in Kraft getreten. Zum 01.01.2024 wurde der Geltungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten erweitert. Auf EU-Ebene hat der Europäische Rat das europäische Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) verabschiedet. Es muss nun innerhalb von zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund hat Chemie³ einen Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung erarbeitet. Damit will die Nachhaltigkeitsinitiative insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eine praxisnahe Hilfestellung bieten. Positionen und weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in der Dokumentenliste sowie unter VCI-Positionen kompakt .

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 Dominik Jaensch

Dominik Jaensch

Rechtsfragen REACH, Strafrecht, Versicherungsfragen, Verwaltungs-/Umwelthaftungsrecht