Erteilungsverfahren für zukünftige uSPC

01. Oktober 2024 | Position

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Stellungnahme zu den Vorschlägen der Ratspräsidentschaft.

Es ist begrüßenswert, dass eine Zuständigkeit des Europäischen Patentgerichtshofs für Nichtigkeits- und Nichtigkeitswiderklagen bei uSPC geschaffen werden soll. © doganmesut/stock.adobe.com
Es ist begrüßenswert, dass eine Zuständigkeit des Europäischen Patentgerichtshofs für Nichtigkeits- und Nichtigkeitswiderklagen bei uSPC geschaffen werden soll. © doganmesut/stock.adobe.com

Die amtierende ungarische Ratspräsidentschaft hat in einem Arbeitspapier vom 16. Juli 2024 Vorschläge zur Ausgestaltung des Erteilungsverfahrens für zukünftige einheitliche Ergänzende Schutzzertifikate (unitary Supplementary Protection Certificates, uSPC), insbesondere zur Zuständigkeit für die Prüfung und Erteilung von uSPC sowie dem damit zusammenhängenden Rechtsweg gegen Entscheidungen im Erteilungsverfahren und der Zuständigkeit für Nichtigkeitsklagen gegen erteilte uSPC vorgelegt. Ziel der Vorschläge ist es, eine Zuständigkeit des Europäischen Patentgerichts sowohl für Nichtigkeits- als auch für Nichtigkeitswiderklagen bei uSPC zu begründen, die nach den bisherigen Verordnungsvorschlägen der EU-Kommission nicht vorgesehen ist. Zur Erreichung des Ziels werden insgesamt drei Optionen vorgestellt.

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RA Marcel Kouskoutis

RA Marcel Kouskoutis

Gewerbliche Schutzrechte, Kartellrecht, Rechtsfragen Digitalisierung, Zivil- und Vertragsrecht