Hochschulen und Forschungsinstitute

SPRIN-D-Vorschlag für den IP-Transfer

25. März 2024 | Position

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Bewertung der SPRIN-D-Vorschläge zur Verbesserung des IP-Transfers.

Durch virtuelle Beteiligung werden neue Themen und Akteure im Sinne eines dynamischen und aktiven Innovationssystems befördert. © (c) Ingo Bartussek - Fotolia.com
Durch virtuelle Beteiligung werden neue Themen und Akteure im Sinne eines dynamischen und aktiven Innovationssystems befördert. © (c) Ingo Bartussek - Fotolia.com

Die Bundesagentur für Sprungsinnovation (SPRIN-D) bewertet die aktuelle Praxis von Hochschulen und Forschungsinstituten zur Nutzung und Übertragung von IP bei Ausgründungen kritisch. Gerade bei den für Entwicklung neuer Forschungsfelder und für den Transfer innovativer Produkte und Verfahren wichtigen Start-ups führe das momentane IΡ-Übertragungsmodell dazu, dass das IP nicht genutzt werde mit der Folge, dass der wirtschaftliche Start der Ausgründungen erschwert sei, gleichzeitig die Forschungseinrichtungen aber auch keinen finanziellen Zugewinn erzielten. Zur Verbesserung der Situation schlägt SPRIN-D vor, im Rahmen eines Pilotprojektes, anstelle des bisherigen IP-Übertragungsmodells ein „virtuelles Beteiligungsmodell“ zu etablieren, bei dem die Hochschule an ausgegründeten Gesellschaften im Gegenzug zur IP-Übertragung beteiligt werden sollen.

Der VCI hat die Vorschläge in der beigefügten VCI-Einschätzung einer Kurzbewertung unterzogen.

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RA Marcel Kouskoutis

RA Marcel Kouskoutis

Gewerbliche Schutzrechte, Kartellrecht, Rechtsfragen Digitalisierung, Zivil- und Vertragsrecht