25. März 2024 | Position
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VCI-Einschätzung_SPRIND-Vorschläge einer virtuellen Beteiligung
PDF | 475 kB | Stand: 25. März 2024
Bewertung der SPRIN-D-Vorschläge zur Verbesserung des IP-Transfers.
Die Bundesagentur für Sprungsinnovation (SPRIN-D) bewertet die aktuelle Praxis von Hochschulen und Forschungsinstituten zur Nutzung und Übertragung von IP bei Ausgründungen kritisch. Gerade bei den für Entwicklung neuer Forschungsfelder und für den Transfer innovativer Produkte und Verfahren wichtigen Start-ups führe das momentane IΡ-Übertragungsmodell dazu, dass das IP nicht genutzt werde mit der Folge, dass der wirtschaftliche Start der Ausgründungen erschwert sei, gleichzeitig die Forschungseinrichtungen aber auch keinen finanziellen Zugewinn erzielten. Zur Verbesserung der Situation schlägt SPRIN-D vor, im Rahmen eines Pilotprojektes, anstelle des bisherigen IP-Übertragungsmodells ein „virtuelles Beteiligungsmodell“ zu etablieren, bei dem die Hochschule an ausgegründeten Gesellschaften im Gegenzug zur IP-Übertragung beteiligt werden sollen.
Der VCI hat die Vorschläge in der beigefügten VCI-Einschätzung einer Kurzbewertung unterzogen.
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RA Marcel Kouskoutis
Gewerbliche Schutzrechte, Kartellrecht, Rechtsfragen Digitalisierung, Zivil- und Vertragsrecht
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