17. Mai 2018 | Bericht
Mit einem „New Deal for Consumers“ möchte die Europäische Kommission die Rahmenbedingungen für den Verbraucherschutz neu gestalten. So soll sichergestellt werden, dass alle europäischen Verbraucher die ihnen nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. Der VCI warnt vor dem Entstehen einer Klageindustrie.
Die europäischen Verbraucherschutzvorschriften zählen bereits zu den strengsten weltweit. Doch haben die jüngsten Fälle wie der Dieselskandal gezeigt, dass es schwierig ist, sie in der Praxis in vollem Umfang durchzusetzen. Diese Meinung vertritt die EU-Kommission. Mit den neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher sollen qualifizierte Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, Verbandsklagen im Namen von Verbrauchern zu erheben. Gleichzeitig werden stärkere Sanktionsbefugnisse für die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten eingeführt. Ferner wird unter anderem auch der Verbraucherschutz im Online-Bereich gestärkt. Je nach Fallkonstellation sollen vor allem Verbraucherverbände direkte Schadenersatzklagen oder Feststellungsklagen über die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz erheben können. Die Identifizierung individuell geschädigter Verbraucher soll dabei keine zwingende Voraussetzung für die Klageerhebung sein. Darüber hinaus sind Zugangsansprüche zu Beweismitteln und Kostenprivilegierungen zugunsten der Klägerorganisationen vorgesehen.
Missbrauch vermeiden
Der VCI sieht erheblichen Verbesserungsbedarf am Vorschlag der Brüsseler Behörde zur Einführung eines europäischen Modells für Sammelklagen. „Die Richtlinie darf nicht zum Wegbereiter für eine Klageindustrie werden“, warnt VCI-Rechtsexperte Berthold Welling. Dem drohenden Missbrauch durch kollektive Klagewellen muss ein Riegel vorgeschoben werden, kommentierte er den aktuellen Richtlinienentwurf.
Nach Auffassung des VCI reichen die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen bei Weitem nicht aus, um den Missbrauch von Sammelklagen zu vermeiden. Der Chemieverband weist darauf hin, dass die EU-Kommission vor allem bei der Klagebefugnis und der Drittfinanzierung noch nachbessern sollte. „Es muss sichergestellt werden, dass die geplante Klagemöglichkeit nicht zu einem Vehikel für Verbände, Anwaltskanzleien und andere Drittorganisationen wird, das diesen mehr nutzt als den Interessen der geschädigten Verbraucher“, mahnt Welling. Daher plädiert der VCI dafür, dass die Finanzierung von Verbandsklagen durch Dritte vollständig verboten werden soll. Nur so könne eine Interessenkollision strikt ausgeschlossen werden. Außerdem muss die Klagebefugnis dringend auf seriöse Verbände beschränkt werden. Hierfür müsse es strenge Kriterien geben, betont der Chemieverband. Im Vergleich hierzu ist der Entwurf der Bundesregierung zu bevorzugen.
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RA Marcel Kouskoutis
Gewerbliche Schutzrechte, Kartellrecht, Rechtsfragen Digitalisierung, Zivil- und Vertragsrecht
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