Solidaritätszuschlag

Soli-Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts

26. März 2025 | Pressemitteilung

Jetzt ist die Politik gefragt und muss mutig eine Steuerreform anpacken.

Das Urteil besagt, dass es rechtlich möglich ist, den Solidaritätszuschlag zu erheben.
Das Urteil besagt, dass es rechtlich möglich ist, den Solidaritätszuschlag zu erheben. ©rcfotostock - stock.adobe.com

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil den Solidaritätszuschlag für verfassungskonform erklärt. Dazu sagt Berthold Welling, Geschäftsführer Recht und Steuern im Verband der Chemischen Industrie (VCI): „Das Soli-Urteil sagt lediglich, dass es rechtlich möglich ist, den Soli zu erheben. Dies bedeutet, dass die Unternehmen weiterhin durch die Sondersteuer benachteiligt werden könnten. Jetzt muss die neue Bundesregierung Flagge zeigen. Mit Blick auf den globalen Wettbewerb ist es dringend geboten, dass die Gesamtsteuerlast der Unternehmen in Deutschland auf maximal 25 Prozent gesenkt wird. Die künftige Bundesregierung darf sich vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht abhalten lassen und muss mutig eine Steuerreform anpacken, bei der auch der Soli entfällt.“

Der VCI und seine Fachverbände vertreten die Interessen von rund 2.300 Unternehmen aus der chemisch-pharmazeutischen Industrie und chemienaher Wirtschaftszweige gegenüber Politik, Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien. 2023 setzten die Mitgliedsunternehmen des VCI rund 245 Milliarden Euro um und beschäftigten über 560.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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 Monika von Zedlitz

Monika von Zedlitz

Pressesprecherin Bildungs-/Forschungspolitik, Verkehrsinfrastruktur/Logistik/TUIS, Genehmigungsverfahren/Anlagensicherheit/Chemieparks, Recht/Steuern, Responsible Care, Expertenticker Umwelt & Sicherheit