16. Februar 2023 | Information
Importverbot für Erdölprodukte aus Russland ist in Kraft; Preisobergrenzen sind festgesetzt.
Seit dem 05.02.2023 greifen weitere EU-Sanktionen gegen Moskau. Schon seit Anfang Dezember 2022 darf kein russisches Rohöl mehr per Tanker eingeführt werden; seit Anfang Januar verzichtet Deutschland auch auf Importe über die Pipeline Druschba. Nun ist auch der zweite Teil des EU-Embargos gegen die russische Ölindustrie in Kraft: das Importverbot auf Mineralölprodukte wie Diesel und Benzin.
Am 04.02.2023 hat der Rat der Europäischen Union außerdem zwei Preisobergrenzen für den weltweiten Verkauf von Erdölerzeugnissen des KN-Codes 2710 beschlossen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden. Verordnung (EU) 2023/250 des Rates vom 04.02.2023 ändert den entsprechenden Art. 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Durchführungsverordnung (EU) 2023/251 der Kommission vom 04.04.2023 ändert den bereits im 8. Sanktionspaket eingeführten Anhang XXVIII der VO (EU) Nr. 833/2014. DVO (EU) 2023/2851 legt für die gelisteten Güter zwei Preisobergrenzen fest:
- 45 USD je Barrel für unterhalb des Rohölpreises gehandelte Erzeugnisse
- 100 USD je Barrel für oberhalb des Rohölpreises gehandelte Erzeugnisse
Das 8. Sanktionspaket der Europäischen Union vom 06.10.2022 sah die Möglichkeit vor, eine Preisobergrenze einzuführen: für Rohöl und Erdölerzeugnisse mit Ursprung in Russland oder solche, die aus Russland ausgeführt werden (Art. 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014). Bereits im Dezember 2022 war eine Preisobergrenze für Waren des KN-Codes 270900 nach Ablauf der festgelegten Übergangsfristen in Kraft getreten (siehe VCI_Information vom 8.12.2022 ).
Die Europäische Kommission stellt einen Leitfaden zur Ölpreisobergrenze sowie FAQs zu Öleinfuhren bereit.
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