24. März 2022 | Information
Die aktuelle Situation in der Ukraine kann in verschiedenen Versicherungssparten Auswirkungen haben.
Sachversicherung
In der Sachversicherung ist zunächst zu prüfen, ob der Versicherungsschutz geografisch Schäden in der Ukraine umfasst. Zu beachten ist ferner, dass Schäden, die auf Krieg oder kriegsähnlichen Handlungen beruhen, in aller Regel in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Haftpflichtversicherung
In der Haftpflichtversicherung besteht in der Regel Versicherungsschutz nur, soweit keine Sanktionen der Europäischen Union oder Deutschlands entgegenstehen.
Transportversicherung
In der Transportversicherung kann das Risiko „Krieg“ für See- und Lufttransporte im Rahmen entsprechender Klauseln mitversichert sein. Ggf. könnte dieser Risikobaustein aber von den Versicherern kurzfristig gekündigt werden. Auch bei Verstößen der Versicherungsparteien gegen Sanktionsregelungen kann der Versicherungsschutz entfallen.
D&O-Versicherung (Directors & Officers)
In der D&O-Versicherung besteht in der Regel kein Versicherungsschutz bei Verstößen gegen Sanktionen.
Cyber-Versicherung
Aufgrund der aktuellen Lage drohen verstärkt Cyberangriffe, so dass erhöhte Wachsamkeit geboten ist. Auch in der Cyber-Versicherung können, insbesondere aufgrund der aktuellen Lage, Ausschlüsse greifen.
Nähere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der Funk-Gruppe (einer unserer VCI-Kooperationspartner im Rahmen der Einkaufskooperationen):
Ukraine-Krieg – Auswirkungen auf den Versicherungsschutz sowie beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Dominik Jaensch
Rechtsfragen REACH, Strafrecht, Versicherungsfragen, Verwaltungs-/Umwelthaftungsrecht
- E-Mail: jaensch@vci.de