Krieg in der Ukraine

Unternehmenshilfen für betroffene Unternehmen

17. November 2022 | Bericht

Energiekostendämpfungsprogramm bis Ende 2022 verlängert.

In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen unmittelbar zu dämpfen. © Ruediger-Nehmzow - KfW-Bildarchiv
In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen unmittelbar zu dämpfen. © Ruediger-Nehmzow - KfW-Bildarchiv

Für das aktuelle Jahr 2022 gilt weiterhin das installierte Maßnahmenpaket zur Unterstützung für vom Krieg betroffene Unternehmen. Energiekostenzuschüsse können nun bis zum 31.12.2022 beantragt werden. Das KfW-Kreditprogramm sowie Bürgschaftsprogramme laufen ebenfalls noch dieses Jahr.

Ab 2023 sollen mit einem 200 Mrd. € Abwehrschirm u.a. die an sich gesunden Industriestrukturen vor dem Zusammenbruch durch explodierende Gas- und Strompreise geschützt werden. Da dieses Programm jedoch ebenfalls vollständig mit den Bedingungen des Temporary Crisis Framework der EU übereinstimmen muss, sind zahlreiche und sehr einschränkende Bedingungen zu erfüllen.

Folgende Maßnahmen greifen noch für das Jahr 2022

  • Zeitlich befristeter Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise
    Für Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, gibt es nun einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschuss. Seit dem 15.07.2022 können Unternehmen diese Zuschüsse über das BAFA und dort über die online-Beantragungsplattform ELAN-K2 beantragen. Die Beantragung muss bis spätestens 31.12.2022 erfolgen.
  • Folgende Rahmenbedingungen gelten:
    • Förderfähiger Zeitraum ist Februar bis Dezember 2022.
    • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen gemäß Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfenrichtlinie (KUEBLL) tätig sind und mindestens 3% Energiebeschaffungskosten nachweisen. Diese erhalten 30% der Preisdifferenz bis max. 2 Mio. €.
    • Erleiden diese Firmen darüber hinaus einen Betriebsverlust (EBITDA) können sie 50% der Preisdifferenz erhalten, max. jedoch 25 Mio. € und max. 80% des Betriebsverlusts.
    • 70% der Preisdifferenz bis max. 50 Mio. € erhalten Unternehmen, die alle vorherigen Voraussetzungen erfüllen und im Anhang 1 des Temporary Crisis Framework ( TCF Annex I ) gelistet sind. Hierzu gehören auch verschiedene Wirtschaftszweige der Chemie, z.B. Anorganika, Synthetischer Kautschuk, Chemiefasern, Kunststoffe in Primärformen, Düngemittel, Stickstoffverbindungen und verschiedene organische Chemikalien.
    • Darüber hinaus werden die Fördersätze für Juli bis September um 10%-Punkte abgesenkt und nur bis zu 80% der Menge bezuschusst.

Weitere Details finden Sie beim BAFA und auf der Homepage des Finanzministeriums . Falls Sie weitergehenden Beratungsbedarf haben, können wir Ihnen gerne Ansprechpartner von spezialisierten Anwaltskanzleien nennen.

  • Das Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen: Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann direkt online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken oder über die Hausbank gestellt werden. Eine Übersicht der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank kann unter https://vdb.ermoeglicher.de/mitglieder abgerufen werden.
  • Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 verschafft kurzfristig Liquidität für nachweislich betroffene Unternehmen. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten. Die Beantragung erfolgt üblicherweise über die Hausbank.
  • Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen
    Um im Bedarfsfall branchenübergreifend große Unternehmen der Realwirtschaft zu stabilisieren, die aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte, stellt die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen zur Verfügung.
  • Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen
    Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, können durch ein spezielles Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das Liquiditätsengpässen überbrückt.

Eine Übersicht über das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen finden Sie hier .

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Johann-Peter Nickel

Johann-Peter Nickel

Geschäftsführung Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Geschäftsführung Chemie Wirtschaftsförderungs-GmbH