12. Januar 2021 | Bericht
Zum Jahreswechsel ist ein Beschluss der EU in Kraft getreten, der Zahlungen von Mitgliedstaaten auf nicht-recycelte Kunststoffverpackungsabfälle vorsieht. Die EU hatte sich im Zuge ihrer langwierigen Haushaltsverhandlungen erst kurz vor Ende letzten Jahres auf diese und weitere, so genannte „Eigenmittel“ verständigen können. Ein erster Entwurf zur Umsetzung des Beschlusses in Deutschland sieht keine Belastung der Kunststoffindustrie vor.
Bereits im Juni 2020 hatten die EU- Staats- und Regierungschefs bei ihren Verhandlungen zu den Corona-Hilfsmaßnahmen den Weg frei gemacht für die neue „Plastikabgabe“. Hintergrund waren Fragen zur Finanzierung des Wiederaufbauprogramms sowie des nächsten EU-Haushalts für den Zeitraum 2021-2027. Der VCI hatte sich im Vorfeld des Gipfels kritisch geäußert. Die häufig auch als „Plastiksteuer“ bezeichnete Abgabe sieht genau genommen Zahlungen der Mitgliedstaaten auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen in Höhe von 80 Cent pro Kilogramm vor. Sie sind Teil eines Systems neu geschaffener Eigenmittel der EU zur Finanzierung ihres erweiterten Haushalts. Berechnungen zufolge werden sich die Brutto-Mehrbelastungen für Deutschland auf etwa 1,4 Milliarden Euro pro Jahr belaufen. Ob und wie die Mitgliedstaaten ihre Zahlungen refinanzieren, war nicht Gegenstand des EU-Ratsbeschlusses am 14. Dezember 2020 und bleibt weiterhin offen.
Geplante Umsetzung der „EU-Plastikabgabe“ in Deutschland
Noch am 17. Dezember letzten Jahres legte die Bundesregierung einen ersten Entwurf zur Umsetzung des neue Eigenmittelsystems und damit der „Plastikabgabe“ in deutsches Recht vor. Als Berechnungsgrundlage der Abgabe dient die Differenz zwischen dem Gewicht der in einem Mitgliedstaat in einem bestimmten Jahr angefallenen Verpackungsabfälle aus Kunststoff und der in demselben Jahr recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff. Auf diese Weise soll die Finanzierung des Unionshaushalts dazu beitragen, einen Anreiz zur Verringerung des Verbrauchs von Einwegkunststoffen, zur Förderung des Recyclings und zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Für Mitgliedstaaten, die 2017 ein Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen unterhalb des EU-Durchschnitts hatten, gilt eine jährliche pauschale Ermäßigung. Die Bundesregierung verweist außerdem darauf, dass es sich bei den Zahlungen um Beiträge handele, die aus den jeweiligen nationalen Haushalten zu entrichten sind, und nicht um eine Steuer. Der Entwurf sieht auch keinen Erfüllungsaufwand für Bürger und Unternehmen vor. Als nächstes nimmt sich der Bundesrat des Gesetzesentwurfes an.
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